7404/J XXIV. GP
Eingelangt am
18.01.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde § 8 (2) des Bundesbehinderten-gleichstellungsgesetzes um folgende Sätze ergänzt:
„Alle Bundesministerien, der Präsident bzw. die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, des Rechnungshofes, des Nationalrates und des Bundesrates sowie die Volksanwaltschaft haben den für ihren Zuständigkeitsbereich bis 31.Dezember 2010 erstellten Teiletappenplan auf ihrer Homepage kundzumachen. Wenn der Teiletappenplan kundgemacht ist, liegt eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des § 5 Abs.2 wegen baulicher Barrieren in vom Bund genutzten Gebäuden nur vor, soweit die Beseitigung der Barrieren in diesem Teiletappenplan vorgesehen ist und bis zum 31.Dezember 2019 noch nicht umgesetzt wurde.“
Diese Ergänzung sollte die Möglichkeit eröffnen, für die Herstellung der Barrierefreiheit von Bundesbauten weitere 4 Jahre, bis zum 31.12.2019, Zeit zu haben.
Erfreulicherweise haben weder die Bundesministerien, noch Verfassungs-, Verwaltungs-, Bundes-, oder Nationalrat, Rechungshof oder Volksanwaltschaft
in der angegebenen Frist Etappenpläne veröffentlicht.
Dies ist sehr erfreulich und als Bekenntnis zu werten, die Barrierefreiheit bereits in der ursprünglichen im Gesetz verankerten Übergangsfrist, also bis spätestens 31.12.2015, herzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Was hat Sie dazu bewogen, keinen Teiletappenplan zu erstellen und fristgerecht kundzutun?
2) Welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit werden in ihrem Verantwortungsbereich in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 durchgeführt?
(Bitte nach Jahren getrennt angeben)