741/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.01.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Anwaltlicher Journaldienst

 

Nach der Strafprozessordnung (StPO) hat ein Beschuldigter in einem Strafverfahren bereits in den Anfangsphasen der polizeilichen Vernehmung das Recht auf anwaltlichen Beistand.

Dieses Recht wurde im Zuge der StPO-Reform noch weiter ausgebaut und auf grund dessen ein anwaltlicher Journaldienst installiert. Wird jemand festgenommen, hat er die Möglichkeit, bei der kostenlosen anwaltlichen Erstberatung anzurufen. Die Polizei ist verpflichtet, die Festgenommenen auf dieses Recht hinzuweisen.

 

Laut der Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger wurde dieser Journaldienst in der Praxis aber wenig bis gar nicht angenommen. Laut Medienberichten gibt es auch den Verdacht, dass es die Polizei mit der Belehrung nicht ganz so genau nehmen würde, um den „Überrumpelungseffekt“ nicht zu beeinträchtigen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wie viele Festnahmen gab es in Österreich im Jahr 2008 gegliedert nacht Monaten?

 

  1. Wie oft wurde gegliedert nach Monaten im Jahr 2008 der anwaltliche Journaldienst angerufen?

 

  1. Aufgrund welcher Delikte wurde der anwaltliche Journaldienst in Anspruch genommen?

 

  1. Auf welche Art werden die Beschuldigten bzw. Festgenommenen von der Polizei auf den anwaltlichen Journaldienst aufmerksam gemacht?

 

  1. Wie beurteilen Sie das Ausmaß der Inanspruchnahme des anwaltlichen Journaldienstes?

 

  1. Gibt es Ihrer Meinung nach Verbesserungsmöglichkeiten bezüglich des anwaltlichen Journaldienstes?