741/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.01.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Anwaltlicher Journaldienst
Nach der Strafprozessordnung (StPO) hat ein Beschuldigter in einem Strafverfahren bereits in den Anfangsphasen der polizeilichen Vernehmung das Recht auf anwaltlichen Beistand.
Dieses Recht wurde im Zuge der StPO-Reform noch weiter ausgebaut und auf grund dessen ein anwaltlicher Journaldienst installiert. Wird jemand festgenommen, hat er die Möglichkeit, bei der kostenlosen anwaltlichen Erstberatung anzurufen. Die Polizei ist verpflichtet, die Festgenommenen auf dieses Recht hinzuweisen.
Laut der Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger wurde dieser Journaldienst in der Praxis aber wenig bis gar nicht angenommen. Laut Medienberichten gibt es auch den Verdacht, dass es die Polizei mit der Belehrung nicht ganz so genau nehmen würde, um den „Überrumpelungseffekt“ nicht zu beeinträchtigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: