7416/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Steuerprüfungen unter dem ehemaligen Finanzminister Karl Heinz Grasser

 

 

 

 

 

Sowohl 2001 als auch 2005 sollte der Finanzdienstleister AvW von der Steuerbehörde geprüft werden. Doch diese sogenannten Großbetriebsprüfungen sollen jedes Mal finanzamts-intern unterbunden worden sein. Und zwar per Weisung vom zuständigen Leiter der Großbetriebsprüfung des Klagenfurter Finanzamtes. Bei der Staatsanwaltschaft in Klagenfurt liegt eine Anzeige gegen den Beamten vor, heißt es im Finanzministerium, und auch bei der Staatsanwaltschaft in Kärnten bestätigt man Ermittlungen. Im Raum steht der Verdacht des Amtsmissbrauches, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Helmut Jamnik. Denn bei eingehender Prüfung der AvW Finanzgruppe hätten bei den Finanzprüfern wohl schon früher die Alarmglocken schrillen müssen. Immerhin stellte nach dem Zusammenbruch von AvW der Gerichtssachverständige Fritz Kleiner in seinem Gutachten fest, dass ab 2001 bei AvW mit nichttransparenten Kapitaltransfers gearbeitet wurde. Kleiner schreibt im Gutachten von Täuschung und Abzocke. Beim Kärntner Finanzamt sah man aber offenbar keinen Handlungsbedarf.

 

Aber nicht nur die Finanz hatte bei AvW den Schongang eingelegt. Ebenfalls 2001 stieß auch die damals zuständige Bundeswertpapieraufsicht bei einer Vorortprüfung bei der AvW-Gruppe auf all jene groben Missstände, die erst nach der Verhaftung des Firmenchefs Wolfgang Auer von Welsbach bekannt wurden. Der damals zuständige Jurist der Wertpapieraufsicht riet aber 2001 von einer Anzeige gegen Auer Welsbach ab. Anlegeranwälte haben wegen schwerer Versäumnisse der Aufsicht bereits eine Klage gegen die Republik Österreich eingereicht.

 

Finanzminister und somit zumindest politisch verantwortlich war damals der Kärntner Karl-Heinz Grasser. Deshalb drängen sich diverse Fragen auf.

 


Auch in Angelegenheiten des Filmproduzenten Karl Spiehs, der mit der Familie Grasser befreundet ist, sowie der ihm gehörigen LISA Film soll es zu „einer sehr freundlichen Behandlung“ durch die Behörden aufgrund einer ev. Weisung des Finanzministers a.D. Grasser gekommen sein.

 

Spiehs bzw. LISA-Film bedienen sich derselben Steuerberatung und Rechtsanwaltskanzlei wie Gaston Glock.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.         Warum haben sämtliche Kontrollinstanzen im Fall AvW auf Verfahren verzichtet?

 

2.         Gab es dabei Weisungen von höherer Stelle?

 

3.         Welche Rolle spielte der ehemalige Finanzminister dabei?

 

4.         Wurde gegenüber der Firma LISA und gegenüber Karl Spiehs steuerlich genauso vorgegangen wie gegenüber mit dem ehemaligen Finanzminister nicht befreundeten Firmen und Personen?

 

5.         Kam es in diesem Fall zu Weisungen?