7446/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Reorganisation und Umstrukturierungsmaßnahmen im BMG

 

 

Grundsätzlich gliedert sich das Bundesministerium für Gesundheit in drei Sektionen, welche wiederum in Abteilungen unterteilt werden. Dieser generelle Aufbau wird in der nachfolgenden Abbildung anhand der Sektion III des BMG exemplarisch dargestellt.

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Quelle: BMG- Geschäftseinteilung, S. 6


Aus der aktuellen verfügbaren Geschäfteinteilung des BMG wird unter anderem ersichtlich, dass Dr. Clemens-Martin Auer  einerseits Leiter der Sektion I und andererseits auch interimistischer  Leiter der Sektion III ist. Betrachtet man den Erscheinungstermin der aktuellen verfügbaren Geschäfteinteilung – nämlich 1. Juli 2010 – so existiert diese „Übergangslösung“ bereits über ein halbes Jahr. In diesem Zusammenhang könnte der Eindruck entstehen, dass die Funktion der Arbeitsplätze anscheinend so unwichtig ist und darum 2 von 3 der höchsten Leitungsfunktion im BMG de facto noch immer unbesetzt bleiben. 

 

 

Vor diesem Hintergrund richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie lautet die dienstrechtliche Bewertung dieser 3 Arbeitsplätze? (Leiter der Sektionen I bis II)?

 

2.    Wann und in welchen Medien wurden die Arbeitsplätze für die Leitung der Sektionen II und III ausgeschrieben?

 

3.    Welche Qualifikationen benötigen die Bewerber für die jeweiligen Arbeitsplätze?

 

4.    Wie viele Bewerber gab es für die jeweiligen Arbeitsplätze?

 

5.    Wie ist es möglich, dass diese Arbeitsplätze über diesen langen Zeitraum nicht offiziell besetzt werden können?

 

6.    Welche konkreten Gründe gibt es dafür?

 

7.    Gibt es mittlerweile geeignete Nachfolger für diese Arbeitsplätze?

 

8.    Wann ja, wer wird die Sektionen II und III zukünftig leiten und welche Qualifikationen besitzen die künftigen Sektionsleiter?