7448/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Reorganisation und Umstrukturierungsmaßnahmen in der Sektion I des BMG

 

 

Im Rahmen der Umgliederungsmaßnahmen im BMG vom Juli 2010 wurden in der Sektion I unter anderem drei neue Abteilungen geschaffen. Infolgedessen kam es zu entsprechenden Ausschreibungen.

 

Beispielsweise lautet die Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/3 im BMG in entsprechenden Auszügen wie folgt:

 

„…Die Funktion ist der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A1 bzw. dem Entlohnungsschema v, Entlohungsgruppe v1, Bewertungsgruppe v 1/4 zugeordnet. (…)

Bewerberinnen/Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu   erfüllen:

 

·         die österreichische Staatsbürgerschaft

·         die volle Handlungsfähigkeit

·         die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind…“

 

Die Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/2 im BMG beinhaltet  unter anderem noch nachfolgende Ergänzung bei den Erfordernissen:

 

„… erfolgreich abgelegte Reifeprüfung…“

 

Betrachtet man hingegen andere Ausschreibungstexte des BMG, wie z.B. die Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/3 im BMG so stellt man fest, dass bei identer Zuordnung der Funktionsgruppe, Verwendungsgruppe, Entlohnungsgruppe, Bewertungsgruppe und des Entlohnungsschemas ein weiteres zentrales Erfordernis hinzukommt – ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften.

 


Vor diesem Hintergrund richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie lautet die dienstrechtliche Bewertung dieser neu eingerichteten 3  Arbeitsplätze im Vergleich zur verbliebenen (wesentlich verkleinerten) Abteilung?

 

2.    Warum sind seit über einem halben Jahr Bedienstete der Verwendungsgruppe A2/v2/B mit diesen Funktion betraut?

 

3.    Wie viele Bewerber gab es für diese Arbeitsplätze?

 

4.    Gibt es mittlerweile geeignete Personen für diese Arbeitsplätze?

 

5.    Wann ja, welche Personen werden diese Abteilungen zukünftig leiten und durch welche ausschlaggebenden Kriterien kam es zur Besetzung?

 

6.    Wie ist es möglich, dass diese drei Leitungsfunktion lediglich Maturaniveau oder darunter voraussetzen, obwohl die entsprechende Zuordnung normalerweise eine akademische Qualifikation notwendig machen würde?

 

7.    Wieso ist es notwendig geworden, diese Aufgabenstellungen, die vormals von einer einzigen damit betrauten Abteilung ausgeführt wurden, auf eine bestehende und drei neugeschaffene Abteilungen aufzugliedern?

 

8.      Wie ist diese Aufblähung und Überbürokratisierung in Zeiten von knappen Ressortbudgets vor dem Steuerzahler zu rechtfertigen?