7457/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2011
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Anfrage

der Abgeordneten und Bürgermeister Gerhard Köfer, Peter Stauber, Rosemarie Schönpass, Josef Auer, Rudolf Plessl, Erwin Preiner, Hannes Fazekas, Erwin Kaipel und Otto Pendl

An die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafanzeigen gegen Bürgermeister, die sich gegen die Aufstellung von Handymasten an bestimmten Standorten ausgesprochen haben

Es laufen derzeit eine Reihe von Verfahren in denen gegen Bürgermeister und Gemeinderäte österreichischer Gemeinden strafrechtlich vorgegangen wird, weil sie bei der Entscheidung über die Genehmigung der Aufstellung eines Handymastens neben der Ortsbildpflege eine mögliche bzw. nicht restlos auszuschließende gesundheitliche Gefährdung bei bestimmten Standorten (zb.: Kindergärten, Schulen, Spitälern, Altenheimen, dichtest verbautem Gebiet) zu berücksichtigen versuchten.

Die Situation entstand, weil mancher Handybetreiber nicht bereit war, die Bedürfnisse der ortsansässigen Bevölkerung und mancher daraus erwachsenen Bürgerinitiative bei der Standortwahl des zu errichtenden Handymastens zu berücksichtigen und eine mit den Wünschen der Gesellschaft in Einklang stehende Errichtung von Masten durchzuführen.

Vielmehr wurden von den Strafbehörden Amtsmissbrauchsverfahren gegen eine steigende Anzahl von Bürgermeistern und Kommunalpolitikern selbst dann eingebracht, wenn – wie mindestens in einem Fall – den Mobilfunkbetreibern Ersatzstandorte angeboten wurden. Eine Reihe derartiger Verfolgungsvorschläge zuständiger Staatsanwaltschaften liegt nunmehr beim Bundesministerium für Justiz als oberste Weisungsbehörde der Staatsanwaltschaft um zu klären, ob die Anklage im Sinne des Ministeriums gelegen ist.

Aufgrund des eben dargelegten Sachverhaltes stellen die Unterfertigten an Sie folgende

Anfrage:

1.               Wie viele Anzeigen gegen Bürgermeister u. andere Gemeindevertreter wurden in diesem Zusammenhang insgesamt eingebracht? (Bitte den aktuellen Stand angeben u. bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)

2.               Wie viele Verfolgungsvorschläge zuständiger Staatsanwaltschaften liegen aktuell beim Bundesministerium für Justiz als oberste Weisungsbehörde der Staatsanwaltschaft? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)

3.               Haben Sie Kenntnis von dieser der Erledigung harrenden hochbrisanten Materie? (Wenn ja: Seit wann? Wenn nein: Warum nicht?)

4.               Teilen Sie den Standpunkt, dass Bürgermeister und gewählte Gemeindevertreter, die um die Wahrung von Gemeindeinteressen bemüht sind, mit strafrechtlichen Schritten verfolgt werden sollen bzw. bedroht sind?

5.    Ist es richtig, dass Akten diese Causa betreffend teilweise bereits seit rund sechs Monaten zur Entscheidungsfindung im Ministerium liegen? (Wenn nein: Seit wann liegen diese Akten dann genau im Ministerium? Wenn ja: Finden Sie diesen Zeitraum angemessen?)