7470/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.01.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Stevia als Zuckerersatz
Stevia, auch Süßkraut genannt, wird schon seit Jahrhunderten wegen ihrer besonders starken Süßkraft genützt. Stevia süßt stärker als Zucker, hat im Gegensatz zu diesem allerdings keine Kalorien.
In der EU ist Stevia trotz dieser positiven Eigenschaften nicht zugelassen. Im April 2010 wurde die Pflanze von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit positiv bewertet, bis dato aber noch nicht zugelassen. In Österreich ist Stevia bislang lediglich als Badezusatz erhältlich.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. In welchem Verfahrensstand befindet sich die Einführung von Stevia am österreichischen Lebensmittelmarkt gegenwärtig?
2. Bis wann ist mit einer Zulassung zu rechnen?
3. Bestehen von Seite Ihres Ministeriums Bedenken für die Zulassung?
4. Wenn ja, welche?
5. Wenn nein, warum wird Stevia von Ihrem Ministerium als unbedenklich eingestuft?
6. Hat Ihr Ministerium Erfahrungswerte resp. Studien zur gesundheitlichen Auswirkung dieser Pflanze?
7. Wenn ja, welche Ergebnisse können daraus abgelesen werden?
8. Hat Ihr Ministerium Erfahrungswerte resp. Studien zum Vergleich von Stevia und Zucker vorliegen?
9. Wenn ja, welche Ergebnisse können daraus abgelesen werden?
10. Wenn nein, sind solche in naher Zukunft geplant?
11. Warum ist Stevia in österreichischen Geschäften als Badezusatz sehr wohl erhältlich?
12. Sieht Ihr Ministerium gesundheitliche Risiken mit der Zulassung von Stevia verbunden?
13. Wenn ja, welche konkret?
14. Wenn nein, aus welchem Grund würden Sie die Zulassung befürworten?