7479/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.01.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Plastiksackerl

 

 

Die Forderung nach einem Verbot von Plastiksackerl wurde in einigen Ländern bereits umgesetzt. Auch in Österreich wurde darüber diskutiert, vor zwei Jahren meinte der Umweltminister (16.02.2009, „Standard“) hierzu: „Ich will mir die Modelle in Großbritannien und Kalifornien anschauen, um dann zu schauen, ob es sinnvoll ist, in Österreich eine Initiative zu starten.“ Im Jänner 2011 ließ er mit einem 5-Punkte-Programm aufhorchen, das abermals eine Evaluierung bestehender Regelungen in anderen EU-Ländern bezüglich Kunststofftaschen beinhaltete.

 

Ein weiteres Argument, das Bundesminister Berlakovich anführte, bezieht sich auf die Verpackungsrichtlinie der Europäischen Union. Ein Verbot von Plastiktragetaschen würde demnach geltendem EU-Recht widersprechen, da in dieser Richtlinie verankert ist, dass stofflich oder thermisch verwertbare Verpackungen auf den Markt gebracht werden dürfen.

 

Da bis zu einer Billiarde Plastiksackerl jährlich weltweit hergestellt werden, durchschnittlich aber nur wenige Minuten verwendet werden, bevor es in der Umwelt oder auf der Mülldeponie landet, gilt es global die Sinnhaftigkeit der Verwendung derartiger Kunststofftragetaschen zu überdenken und sich den zahlreichen Ländern anzuschließen, die bereits Verbote eingeführt haben (Australien, China, Tansania, Spanien, einige US-Städte,…). In Israel, Kenia, Taiwan, Singapur und Süd-Afrika wurden bereits diesbezügliche Kampagnen gestartet.

 

Während man in Österreich das Problem einseitig sieht und argumentiert, dass die Österreicherinnen und Österreicher Müll-Trennweltmeister seien, scheinen die Verantwortliche zu vergessen, dass für die Herstellung von Plastiksackerln Energie, Erdöl und Wasser benötigt wird. Alles Ressourcen,  deren sparsame und bewusste Verwendung eine wichtige Forderung der heimischen Umweltpolitik ist. Auch die Tatsache, dass Kunststofftragetaschen großteils importiert werden und mitunter einen langen Weg zurücklegen, der sich in der Klimabilanz widerspiegelt, wird ignoriert.


Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Wann haben Sie besagtes 5-Punkte-Programm entwickelt?

2.      Wie soll die „Kooperation mit dem Handel zur Palstiksackerlvermeidung“ aussehen? Welche diesbezüglichen konkreten Schritte haben Sie geplant?

3.      Wie soll das Pilotprojekt zum verstärkten Einsatz von abbaubaren Verpackungsmaterialien aussehen? Liegen Ihnen diesbezügliche Kostenevaluierungen für den Handel vor?

4.      Durch welche konkreten Maßnahmen soll die „Bewusstseinsbildung zur Steigerung der Abfallvermeidung“ erfolgen?

5.      Welche bestehenden Regelungen welcher EU-Länder sollen angesichts der Tatsache, dass  ein Plastiksackerl-Verbot geltendem EU-Recht widerspricht, evaluiert werden?

6.      Was erwarten Sie sich von einer Kennzeichnungspflicht für Kunststofftragetaschen?

7.      Haben Sie vor, sich auf EU-Ebene für eine Neuregelung der Verpackungsverordnung einzusetzen, um individuelle Verbote von Kunststofftragetaschen einzelner Länder zu ermöglichen?

8.      Haben Sie vor, diesbezüglich mit Ihren italienischen Kollegen Kontakt aufzunehmen?

9.      Haben Sie bestehende Regelungen anderer Länder außerhalb der EU evaluieren lassen? Wenn ja, welcher Länder und zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Wien, 20.01.2011