7500/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend undemokratischen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung
Gemäß Artikel 7
Abs. 4 der Österreichischen Bundesverfassung ist „den öffentlich
Bediensteten
einschließlich der Angehörigen des Bundesheeres die ungeschmälerte
Ausübung ihrer
politischen Rechte gewährleistet.“
Nach
herrschender Auffassung bezieht sich diese grundsätzliche
Verfassungsbestimmung
nicht nur auf die politischen Rechte im engeren Sinn, somit auf das aktive und
passive
Wahlrecht, sondern umfasst unter anderem auch die Meinungsfreiheit. Dies hat
auch der
Verfassungsgerichtshof
in seiner ständigen Judikatur ausgesprochen. So hat
beispielsweise
der
VfGH ausgesprochen, dass etwa eine Weisung, ohne ausdrückliche
Genehmigung der
Dienstbehörde nicht öffentlich zu
ministeriellen Verfügungen oder Verlautbarungen Stellung
zu
nehmen, in den gesetzlichen Dienstpflichten keine Deckung finde.
Der
Verfassungsgerichtshof hat auch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung als
verletzt
angesehen, als ein Beamter wegen seinem publizierten Artikel geäußerten
sachlichen Kritik an der Verwaltung bestraft wurde (VfSIg 4165/1962).
Nichts
anderes als solche sachliche Kritik hat der Chef des Generalstabs, General
Entacher,
in seinem von Bundesminister Darabos kritisierten Interview in der
Wochenzeitschrift „Profil“
geäußert. Dies
muss, auch wenn es dem Minister nicht gefällt, erlaubt sein.
Eine Weisung
des Ministers, mit der sachliche Kritik untersagt wird, wäre nämlich ein
Eingriff in das auch
den öffentlich Bediensteten gewährleistete
Grundrecht auf Meinungsfreiheit und somit
verfassungswidrig. Der Vorrang der Politik ist erst gegeben, wenn gültige
Gesetzesbeschlüsse vorliegen. Dann hat sich die gesamte
Vollziehung daran zu halten.
Auch BM Darabos muss diese wissen.
General
Entacher hat sich beispielsweise in seiner Kritik auf die von BM Darabos
präsentierten
Kosten seines Berufsheer-Modells bezogen. Gerade diese Kritik ist
gerechtfertigt, da die Zahlen für das sogenannte Modell 3 nachträglich geschönt wurden.
Noch im Dezember 2010 fanden sich in den offiziellen Unterlagen viel höhere
Gesamtkosten. So wurde das Modell 3 plötzlich um 7 Mrd.
Euro im 10-Jahresvergleich
günstiger, wohin gegen das Modell 1 -
welches im Wesentlichen dem derzeitigen
Bundesheer entspricht - zahlenmäßig gleich
blieb. Es ist somit klar, dass das von BM
Darabos
favorisierte Modell vor der öffentlichen Präsentation
unbedingt einer kosmetischen
Überarbeitung
bedurfte, weil es zu teuer ist.
Auch die
Kritik an den Freiwilligenzahlen ist durchaus gerechtfertigt, da keine
Berechnungen
und
statistische Grundlagen vorliegen, die die Gewissheit, die notwendigen
Freiwilligenzahlen
auch tatsächlich zu erreichen, rechtfertigen würden. Dies
sind alles derzeit
nur
reine Annahmen von BM Darabos ohne jegliche sachliche Grundlage.
Die
ungeheuerliche Aussage von BM Darabos „wer nicht bereit
ist, mit mir gemeinsam das
Bundesheer
in eine neue Zukunft zu führen, der muss wissen, dass ich nicht
vor personellen
Konsequenzen
zurückschrecken werde“, ist somit ein verfassungswidriger
Einschüchterungsversuch
aller Bundesheerangehörigen und muss von BM Darabos sofort
zurückgenommen werden.
Auch
die Aussage von BM Darabos in der ORF-Sendung „Im Zentrum“ am 23.1.2011: „Es ist
ja so, dass es Beamte
sind, die hier sozusagen das auch zu vertreten haben, was die
politische Führung zu
verantworten hat“ negiert die
verfassungsrechtlich verankerte
Meinungsfreiheit. Diese Forderung von BM Darabos, dass alle Beamten im
Verteidigungsministerium nunmehr die SPÖ-Politik vertreten müssen, kann
nur so
verstanden werden, dass BM Darabos keine andere Weltanschauung im Bundesheer
mehr
dulden, sondern aus allen Bundesheerangehörigen willfährige SPÖ-Anhänger machen
will.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung
und Sport folgende
Anfrage:
1.
Warum achten Sie nicht das demokratische Recht auf freie Meinungsäußerung,
welches
auch
den öffentlich Bediensteten garantiert ist?
2.
Wann werden Sie Ihre verfassungswidrige Drohung gegen alle
Bundesheerangehörigen
zurücknehmen?
3.
Wann werden Sie sich beim Chef des Generalstabes, General Entacher, für Ihre
ungeheuerliche
Entgleisung entschuldigen?
4.
Entspricht es Ihrem Demokratieverständnis, das
Grundrecht auf Meinungsfreiheit im
Österreichischen
Bundesheer verhindern zu wollen?
5.
Müssen nunmehr alle Bundesheerangehörigen
kritiklos die SPÖ-Linie der Abschaffung
der
Wehrpflicht teilen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Forderung?
6. Können Sie
ausschließen, dass die ursprünglichen
Kostenberechnungen für das von
Ihnen
präferierte
Modell 3 einen deutlichen Kostenunterschied zu Modell 1 ausgewiesen
haben?
Wie
hoch war diese ursprüngliche Kostenschätzung und auf
Basis welcher veränderter
Parameter
wurde sie geändert?
7. Wann werden
Sie dem Nationalrat endlich die richtigen Grundlagen und Zahlen für Ihr
Berufsheer-Modell
vorlegen?