7500/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend undemokratischen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung

Gemäß Artikel 7 Abs. 4 der Österreichischen Bundesverfassung ist den öffentlich
Bediensteten einschließlich der Angehörigen des Bundesheeres die ungeschmälerte
Ausübung ihrer politischen Rechte gewährleistet.

Nach herrschender Auffassung bezieht sich diese grundsätzliche Verfassungsbestimmung
nicht nur auf die politischen Rechte im engeren Sinn, somit auf das aktive und passive
Wahlrecht, sondern umfasst unter anderem auch die Meinungsfreiheit. Dies hat auch der
Verfassungsgerichtshof in seiner ständigen Judikatur ausgesprochen. So hat beispielsweise
der VfGH ausgesprochen, dass etwa eine Weisung, ohne ausdrückliche Genehmigung der
Dienstbehörde nicht öffentlich zu ministeriellen Verfügungen oder Verlautbarungen Stellung
zu nehmen, in den gesetzlichen Dienstpflichten keine Deckung finde.

Der Verfassungsgerichtshof hat auch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung als
verletzt angesehen, als ein Beamter wegen seinem publizierten Artikel geäußerten
sachlichen Kritik an der Verwaltung bestraft wurde (VfSIg 4165/1962).

Nichts anderes als solche sachliche Kritik hat der Chef des Generalstabs, General Entacher,
in seinem von Bundesminister Darabos kritisierten Interview in der Wochenzeitschrift
Profil
geäußert. Dies muss, auch wenn es dem Minister nicht gefällt, erlaubt sein. Eine Weisung
des Ministers, mit der sachliche Kritik untersagt wird, w
äre nämlich ein Eingriff in das auch
den
öffentlich Bediensteten gewährleistete Grundrecht auf Meinungsfreiheit und somit
verfassungswidrig. Der Vorrang der Politik ist erst gegeben, wenn g
ültige
Gesetzesbeschl
üsse vorliegen. Dann hat sich die gesamte Vollziehung daran zu halten.
Auch BM Darabos muss diese wissen.

General Entacher hat sich beispielsweise in seiner Kritik auf die von BM Darabos
pr
äsentierten Kosten seines Berufsheer-Modells bezogen. Gerade diese Kritik ist
gerechtfertigt, da die Zahlen f
ür das sogenannte Modell 3 nachträglich geschönt wurden.
Noch im Dezember 2010 fanden sich in den offiziellen Unterlagen viel h
öhere
Gesamtkosten. So wurde das Modell 3 pl
ötzlich um 7 Mrd. Euro im 10-Jahresvergleich
günstiger, wohin gegen das Modell 1 - welches im Wesentlichen dem derzeitigen
Bundesheer entspricht - zahlenm
äßig gleich blieb. Es ist somit klar, dass das von BM
Darabos favorisierte Modell vor der öffentlichen Präsentation unbedingt einer kosmetischen
Überarbeitung bedurfte, weil es zu teuer ist.


Auch die Kritik an den Freiwilligenzahlen ist durchaus gerechtfertigt, da keine Berechnungen
und statistische Grundlagen vorliegen, die die Gewissheit, die notwendigen
Freiwilligenzahlen auch tatsächlich zu erreichen, rechtfertigen würden. Dies sind alles derzeit
nur reine Annahmen von BM Darabos ohne jegliche sachliche Grundlage.

Die ungeheuerliche Aussage von BM Darabos wer nicht bereit ist, mit mir gemeinsam das
Bundesheer in eine neue Zukunft zu führen, der muss wissen, dass ich nicht vor personellen
Konsequenzen zurückschrecken werde, ist somit ein verfassungswidriger

Einschüchterungsversuch aller Bundesheerangehörigen und muss von BM Darabos sofort
zur
ückgenommen werden.

Auch die Aussage von BM Darabos in der ORF-Sendung Im Zentrum am 23.1.2011: Es ist
ja so, dass es Beamte sind, die hier sozusagen das auch zu vertreten haben, was die
politische F
ührung zu verantworten hat negiert die verfassungsrechtlich verankerte
Meinungsfreiheit. Diese Forderung von BM Darabos, dass alle Beamten im
Verteidigungsministerium nunmehr die SP
Ö-Politik vertreten müssen, kann nur so
verstanden werden, dass BM Darabos keine andere Weltanschauung im Bundesheer mehr
dulden, sondern aus allen Bundesheerangeh
örigen willfährige SPÖ-Anhänger machen will.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage:

1.       Warum achten Sie nicht das demokratische Recht auf freie Meinungsäußerung, welches
auch den öffentlich Bediensteten garantiert ist?

2.       Wann werden Sie Ihre verfassungswidrige Drohung gegen alle Bundesheerangehörigen
zurücknehmen?

3.       Wann werden Sie sich beim Chef des Generalstabes, General Entacher, für Ihre
ungeheuerliche Entgleisung entschuldigen?

4.       Entspricht es Ihrem Demokratieverständnis, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im
Österreichischen Bundesheer verhindern zu wollen?

5.       Müssen nunmehr alle Bundesheerangehörigen kritiklos die SPÖ-Linie der Abschaffung
der Wehrpflicht teilen?

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Forderung?

6.    Können Sie ausschließen, dass die ursprünglichen Kostenberechnungen für das von
Ihnen präferierte Modell 3 einen deutlichen Kostenunterschied zu Modell 1 ausgewiesen
haben?

Wie hoch war diese ursprüngliche Kostenschätzung und auf Basis welcher veränderter
Parameter wurde sie geändert?

7.    Wann werden Sie dem Nationalrat endlich die richtigen Grundlagen und Zahlen für Ihr
Berufsheer-Modell vorlegen?