7506/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.01.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend weitere Steuerprüfungen unter dem ehemaligen Finanzminister Karl Heinz Grasser
Ein objektives und an den Grundsätzen der Gleichbehandlung orientiertes Vorgehen der Finanzbehörden ist Grundlage der Steuergerechtigkeit.
Wiederholt kommt es zu Hinweisen, dass abgabenrechtliche Betriebsprüfungen - nach derzeitiger Diktion „Außenprüfungen“ - während der Amtszeit ihres Vorgängers Karl Heinz Grasser mit unterschiedlicher „Schärfe“ durchgeführt wurden. Diese Frage erhebt sich auch im Zusammenhang mit einem Tiroler Vorzeigebetrieb oder einem Wiener Hotelbetrieb, der in einem engen Verhältnis zu einem Kabinettsmitglied Grassers steht.
Grundsätzlich gilt gegenüber den Unternehmen die Vermutung, dass alle Abgaben ordnungsgemäß geleistet wurden. Es gilt aber auch den Verdacht der steuerlich bevorzugten Behandlung abzuklären.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welchen Zeiträumen ist das Unternehmen Swarovski (natürlich auch inklusive aller verbundenen Gesellschaften!) – seit 1995 – durch die Betriebsprüfung geprüft worden?
2. Wann kam es dabei zu abgabenrechtlichen Feststellungen und darauf folgende Abgabennachforderungen? Auf welche Höhe beliefen sich ab 1995 jeweils die Beträge der Abgabennachforderungen? Liegen Unterschiede zwischen der Zeit vor und nach 2006 vor?
3. Wurden die Nachforderungen bescheidmäßig und rechtskräftig erhoben?
4. Wie verfuhr in diesem Fall das entscheidungsbefugte zuständige Finanzamt?
5. Wurde im Falle des Vorliegens einer Rechtsfrage von „hoher Komplexität“ jemals der „bundesweite Fachbeirat“ zu Rate gezogen, der sich aus SpitzenbeamtInnen des BMF zusammensetzt?
6. Kam es dabei zu Ergebnissen auf der Basis von Expertisen des „Bundesweiten Fachbereichs“ zu Gunsten des Unternehmens?
7. Können Sie Weisungen durch den ehemaligen Finanzminister ausschließen?
8. In welchen Zeiträumen ist das Unternehmen Sacher (natürlich auch inklusive aller verbundenen Gesellschaften!) – seit 1995 – durch die Betriebsprüfung geprüft worden?
9. Wann kam es dabei zu abgabenrechtlichen Feststellungen und darauf folgende Abgabennachforderungen? Auf welche Höhe beliefen sich ab 1995 jeweils die Beträge der Abgabennachforderungen? Liegen Unterschiede zwischen der Zeit vor und nach 2006 vor?
10. Wurden die Nachforderungen bescheidmäßig und rechtskräftig erhoben?
11. Wie verfuhr in diesem Fall das entscheidungsbefugte zuständige Finanzamt?
12. Wurde im Falle des Vorliegens einer Rechtsfrage von „hoher Komplexität“ jemals der „bundesweite Fachbeirat“ zu Rate gezogen, der sich aus SpitzenbeamtInnen des BMF zusammensetzt?
13. Kam es dabei zu Ergebnissen auf der Basis von Expertisen des „Bundesweiten Fachbereichs“ zu Gunsten des Unternehmens?
14. Können Sie Weisungen durch den ehemaligen Finanzminister ausschließen?