7510/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Selbstanzeige Karl Heinz Grasser
Der Ex-VP Finanzminister Karl Heinz Grasser betont stets seine vorbildliche Arbeit für die Republik Österreich und seine „supersaubere Weste“. In Frage unwahrer Auskunft an das Parlament und an einzelne Abgeordnete verweist er zB trotz persönlich geleisteter Unterschrift unter Anfragebeantwortungen, die Sachverhalte falsch darstellen, auf die Verantwortung von Beamten, um nicht eine persönliche Lüge und Tätigkeit zum Schaden der Republik eingestehen zu müssen (vgl 3672/AB XXII. GP und Akt des BKA über die Anmietung im Linzer Terminal/Finanz Tower).
Nun liegen der Fragestellerin und der Wochenzeitschrift „format“ Informationen vor, nach denen der ehemalige Finanzminister am 30.9.2010 eine Selbstanzeige bei den Finanzbehörden über nicht einbekannte Einkünfte aus ausländischen Wertpapieren, spekulativen Gewinnen, Dividenden und Zinsen – vertreten durch die Kanzlei Ernst&Young - vorgenommen haben soll. Die Steuerschuld von 3000 Euro aus den Jahren 1999 bis 2002 gilt als verjährt. Die des Zeitraums von 2002 bis 2008 in der Höhe von 18.811 Euro als noch ausständig.
Dieser Sachverhalt – Steuerverkürzung und einbekannte Steuerschuld eines ehemaligen Ministers während seiner Amtszeit,
· der stets seine korrekte Amtsführung betont,
· der die „Spende“ für seine Homepage nicht versteuerte,
· der eine undurchschaubare Sozial-Stiftungskonstruktion für Vortrags/Auftritts-Honorare wählte,
· der Teile seines Privatvermögens im Umfang von 3 Millionen Euro steuerschonend in Liechtenstein in komplizierten Stiftungskonstruktionen (Urteil von Experten: „Sie konnten letztlich wie ein Sparbuch genutzt werden“) anlegte,
· und der Kritiker mit Klagen mundtot machen will,
wirft auch unter Berücksichtigung notwendiger Diskretion gegenüber der privaten Einkommenssituation diverse Fragen auf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann wird/wurde die Steuerschuld Karl Heinz Grassers nach erfolgter Selbstanzeige eingefordert?
2. Wie beurteilen Sie das Verhalten eines Finanzministers der Republik Österreich, der während seiner Amtszeit wiederholt unvollständige Steuererklärungen abgibt?
3. Wurde die Selbstanzeige von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser als zulässig und rechtzeitig akzeptiert?
4. Wann wurden die Konten von Karl-Heinz Grasser, auf denen die unversteuerten Beträge liegen, geöffnet, und wann ist die Selbstanzeige von Karl-Heinz Grasser beim Finanzamt eingelangt?
5. Welches Finanzamt ist mit der Bearbeitung der Selbstanzeige von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser betraut?
6. Hat Ex-Minister Karl-Heinz Grasser oder eine mit seiner Vertretung betraute Person ein Auskunftsersuchen in seiner Steuersache eingebracht, und wenn ja, bei wem?
7. Gab es in der Steuersache Karl-Heinz Grasser Besprechungen oder Beratungsgespräche, an denen, so wie es 2005 der Rechnungshof in der Homepageaffäre feststellte, ein Sektionschef und/oder ein Präsident der Finanzlandesdirektion und/oder ein Vorstand eines Finanzamtes teilnahm?
8. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, dass Karl-Heinz Grasser die gleiche steuerliche Behandlung erfährt wie jeder andere Staatsbürger?
9. Wie gedenken Sie sicher zu stellen, dass die steuerliche Behandlung von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser im Gegensatz zu 2003 diesmal auf Grundsätzen beruht, die der steuerlichen Praxis und der Lehrmeinung entsprechen und diesmal die Grundlagen für den Bescheid ausreichend begründet und dokumentiert werden (siehe Kritik des Rechnungshofes im Band 2005/7)?
10. Im Jahr 2003 beurteilte das BMF sowie das zuständige Finanzamt die Frage der Schenkungssteuerpflicht für den Verein zur Förderung der New Economy bzw von Karl-Heinz Grasser. Wird das Finanzamt im jetzigen Steuerfall prüfen, ob ein Zusammenhang zwischen den damaligen Zuwendungen und der jetzigen Selbstanzeige besteht? Wenn ja, verlängert sich dadurch die Verjährungsfrist?
11. Mit welchem Zinssatz wird die Steuerschuld Karl-Heinz Grassers seit ihrem Entstehen verzinst?