753/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend der Mitgliedschaft Österreichs in der „Mittelmeerunion“.

 

Am 13. Juli 2008 wurde in Paris die sogenannte „Union für das Mittelmeer“ gegründet. Diesem Gebilde gehören neben den 27. Mitgliedstaaten der EU die übrigen Anrainerstaaten - mit Ausnahme Libyens – an.

Offizieller Zweck dieser Organisation, die zwei Vorsitzende und ein Sekretariat in Tunis haben soll, ist im wesentlichen die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Sanierung des Mittelmeeres und der Ausbau der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Diese „Mittelmeerunion“ war das Lieblingsprojekt des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy, das in Mittel-, Nord- und Osteuropa äußerst umstritten war.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage:

 

 

1.      Wie beurteilen Sie den derzeitigen Stand der Entwicklung der „Mittelmeerunion“?

 

  1. Welchen Vorteil zieht Österreich konkret aus der Mitgliedschaft zur Mittelmeerunion?

 

  1. Was kostet den österreichischen Steuerzahlern die Mitgliedschaft in dieser Mittelmeerunion? Wie hoch ist der Beitrag Österreichs?

 

  1. Können Sie sich vorstellen, daß im Rahmen der „Mittelmeerunion“ Verträge mit den nordafrikanischen Mittelmeer-Anrainerstaaten über die Rückführung illegaler Zuwanderer abgeschlossen werden?