7554/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Rückrufaktion Personenkraftwagen der Marke „Suzuki“

 

 

 

Laut einem Schreiben des Autoherstellers Suzuki muss die Modellreihe Suzuki Swift zurück gerufen werden. Auslöser hierfür ist eine unzureichende Beschichtung der vorderen Federbeine. Im ungünstigsten Fall kann eine mögliche Korrosion so weit voranschreiten, dass die Haltelaschen zum Achsschenkel an den Federbeinen abreißen können. An allen betroffenen Fahrzeugen müssen die beiden vorderen Federbeine geprüft und gegebenenfalls ersetzt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Wie viele Fahrzeuge des Modells Suzuki Swift mussten wegen dem thematisierten Defekt zurück gerufen werden?

2.     Gab es Unfälle, bei denen der thematisierte Defekt als unfallrelevant angesehen werden kann?

3.     Wenn ja, wie viele?

4.     Wenn ja, wie viele davon waren davon in Österreich?

5.     Wenn ja, kam es zu Personenschäden?

6.     Wie viele Rückrufaktionen seitens Suzuki waren in den vergangenen fünf Jahren nötig?

7.     Welche Baureihen und wie viele Fahrzeuge waren davon jeweils betroffen?