Eingelangt am 02.02.2011
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Zanger
und
weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
die Steuerrückstände im Bundesland Steiermark
Die
parlamentarischen Anfragen zu den Steuerrückständen in den einzelnen
Bundesländern lieferten in Bezug auf das Jahr 2009 teilweise erschreckende
Ergebnisse und damit verbundene horrende Summen. Aus diesem Grund ist eine
genaue Aufschlüsselung nach den unterschiedlichen Steuern auch für
das Jahr 2010 zu erfragen.
In diesem Zusammenhang stellen die
unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE
- Welchen Betrag der Steuerrückstände des
Bundeslandes Steiermark nehmen Rückstände der Umsatzsteuer im
Jahr 2010 ein?
- Welcher Betrag des Steuerrückstandes bei der
Umsatzsteuer beläuft sich im Jahr 2010 im Bundesland Steiermark auf
natürliche Personen?
- Welcher Betrag des Steuerrückstandes bei der
Umsatzsteuer beläuft sich im Jahr 2010 im Bundesland Steiermark auf
Personengesellschaften (OG, KG)?
- Welcher Betrag des Steuerrückstandes bei der
Umsatzsteuer beläuft sich im Jahr 2010 im Bundesland Steiermark auf
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, GmbH & Co KG)?
- Welcher Betrag des Steuerrückstandes bei der
Umsatzsteuer beläuft sich im Jahr 2010 im Bundesland Steiermark auf
Kleinstunternehmen?
- Welchen
Betrag der Steuerrückstände des Bundeslandes Steiermark nehmen
Rückstände der Einkommenssteuer im Jahr 2010 ein?
- Welchen
Betrag der Steuerrückstände des Bundeslandes Steiermark nehmen
Rückstände der Körperschaftssteuer im Jahr 2010 ein?
- Welcher Betrag des Steuerrückstandes bei der
Körperschaftssteuer beläuft sich im Jahr 2010 im Bundesland
Steiermark auf juristische Personen des privaten Rechts (insbesondere AG,
GmbH, Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen)?