7600/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Oswald Klikovits
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend ausständige Berichte über die Volksgruppenförderung sowie die Reform des

Volksgruppenrechts

Gemäß § 9 Abs. 7 Volksgruppengesetz hat die Bundesregierung dem Nationalrat jährlich
einen Bericht
über die Volksgruppenförderungen zu übermitteln. Dies ist zuletzt im Jahre
2007 erfolgt. Es fehlen somit die betreffenden Berichte für die Jahre 2008, 2009 und 2010.

Innerhalb der Bundesregierung ist für die Agenden des Volksgruppenwesens das
Bundeskanzleramt zust
ändig. So werden auch die Volksgruppenförderungen über das
Bundeskanzleramt vergeben. Dies bedeutet, dass für die Vorlage des diesbezüglichen
Berichtes der Bundeskanzler verantwortlich ist.

Weiters wird gerade im Bundeskanzleramt an einer Reform des Volksgruppengesetzes
gearbeitet. Zur Erörterung verschiedener Aspekte wurden drei Arbeitsgruppen eingesetzt,
welchen die Vorlage eines Entwurfs für ein neues Volksgruppengesetz durch das
Bundeskanzleramt zugesagt wurde. Dies ist noch nicht erfolgt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

1.   Warum wurden dem Nationalrat die Berichte über die Volksgruppenförderungen der Jahre
2008, 2009 und 2010 nicht übermittelt?

2.   Wann werden Sie dem Nationalrat die entsprechenden Berichte vorlegen?

3.   Sind Ihnen von den Volksgruppenbeiräten Probleme hinsichtlich der Vollziehung der
Volksgruppenförderung bekannt?

Wenn ja, um welche Probleme handelt es sich?

4.  Wie lange dauert die Abwicklung bzw. die Zusage der Volksgruppenförderung im Regelfall
nach Vorlage eines Projekts durch den entsprechenden Volksgruppenbeirat?

5.  Wie lange dauert die Auszahlung nach der Förderzusage und nach Vorlage der
Abrechnungen?


 

6.  Wie viele MitarbeiterInnen sind mit der Abwicklung der Abrechnungen der Projekte der
einzelnen Volksgruppen betraut?
Wie lauten die Namen der MitarbeiterInnen und die Zuordnung derer zu den
Volksgruppen?

7.  Wurde die Arbeit der zur Reform des Volksgruppengesetzes eingesetzten Arbeitsgruppen
bereits abgeschlossen?
Wenn nein, wann werden deren weitere Sitzungen stattfinden?

8.  Welche Personen bzw. Organisationen (Namen der Personen und Organisationen) sind
zur Mitarbeit dieser Arbeitsgruppen eingeladen?

9.  Wann werden Sie den zugesagten Entwurf für ein neues Volksgruppengesetz vorlegen?

10.Bis wann soll das Reformvorhaben eines neuen Volksgruppengesetzes mit dem
Beschluss der Regierungsvorlage in der Bundesregierung abgeschlossen sein?