7600/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Oswald Klikovits
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend ausständige Berichte über die Volksgruppenförderung sowie die Reform des
Volksgruppenrechts
Gemäß § 9 Abs. 7
Volksgruppengesetz hat die Bundesregierung dem Nationalrat jährlich
einen Bericht über die Volksgruppenförderungen zu
übermitteln.
Dies ist zuletzt im Jahre
2007
erfolgt. Es fehlen somit die betreffenden Berichte für die Jahre
2008, 2009 und 2010.
Innerhalb
der Bundesregierung ist für die Agenden des Volksgruppenwesens
das
Bundeskanzleramt zuständig. So werden auch die
Volksgruppenförderungen über das
Bundeskanzleramt
vergeben. Dies bedeutet, dass für die Vorlage des diesbezüglichen
Berichtes
der Bundeskanzler verantwortlich ist.
Weiters wird
gerade im Bundeskanzleramt an einer Reform des Volksgruppengesetzes
gearbeitet.
Zur Erörterung verschiedener Aspekte wurden drei Arbeitsgruppen
eingesetzt,
welchen
die Vorlage eines Entwurfs für ein neues Volksgruppengesetz durch
das
Bundeskanzleramt zugesagt wurde. Dies ist noch nicht erfolgt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1.
Warum wurden dem Nationalrat die Berichte über die
Volksgruppenförderungen der Jahre
2008,
2009 und 2010 nicht übermittelt?
2. Wann werden Sie dem Nationalrat die entsprechenden Berichte vorlegen?
3.
Sind Ihnen von den Volksgruppenbeiräten Probleme
hinsichtlich der Vollziehung der
Volksgruppenförderung
bekannt?
Wenn ja, um welche Probleme handelt es sich?
4. Wie lange
dauert die Abwicklung bzw. die Zusage der Volksgruppenförderung im
Regelfall
nach Vorlage eines Projekts durch den entsprechenden Volksgruppenbeirat?
5. Wie lange
dauert die Auszahlung nach der Förderzusage und nach Vorlage der
Abrechnungen?
6. Wie viele
MitarbeiterInnen sind mit der Abwicklung der Abrechnungen der Projekte der
einzelnen Volksgruppen betraut?
Wie lauten die Namen der MitarbeiterInnen und die Zuordnung derer zu den
Volksgruppen?
7. Wurde die
Arbeit der zur Reform des Volksgruppengesetzes eingesetzten Arbeitsgruppen
bereits abgeschlossen?
Wenn nein, wann werden deren weitere Sitzungen stattfinden?
8. Welche
Personen bzw. Organisationen (Namen der Personen und Organisationen) sind
zur Mitarbeit dieser Arbeitsgruppen eingeladen?
9. Wann werden Sie den zugesagten Entwurf für ein neues Volksgruppengesetz vorlegen?
10.Bis wann soll das Reformvorhaben eines neuen
Volksgruppengesetzes mit dem
Beschluss der Regierungsvorlage in der Bundesregierung abgeschlossen sein?