7622/J XXIV. GP
Eingelangt am
04.02.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Rudolf Plessl, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend aktueller Stand bei internationalen Rückführungsabkommen
In Österreich ist die gesellschaftliche Meinung aufgrund der nunmehr seit Jahrzehnten immer wieder von allen Oppositionsparteien durch die Medien gejagten "Skandalbeispiele" zum Themenbereich Asyl und Migration inzwischen enorm polarisiert und tief gespalten. Einerseits wird die Gewährung von Asyl für politisch Verfolgte von den meisten StaatsbürgerInnen verstanden und gefordert, andererseits fallen plumpe Parolen wie "Ausländer raus" oder politische Forderungen nach "Nullzuwanderung" noch immer auf fruchtbaren Boden.
Die jahrelange mediale Vermischung von grundsätzlich getrennt zu betrachtenden Themenfeldern - Asylwesen sowie Zuwanderung & Migration - und die politische Konzentration auf die Teilaspekte "Sicherheit" und "Missbrauch" behindert Versuche einer breiten grundsätzlichen Debatte über Pro und Kontras aufgrund individuell damit verknüpfter Emotionen enorm. Es entsteht der Eindruck, daß jeder Einzelfall zur medialen Verwertung und zur Rechtfertigung noch komplexerer Zugangsvoraussetzungen zur Gewährung von Asyl in Österreich von manchen politischen VerantwortungsträgerInnen genutzt wird.
Umso verwunderlicher ist es, daß trotz der Zuspitzung auf die Themen "Missbrauch" und "Sicherheit" der Abschluss von Rückführungsabkommen so lange unter der öffentlichen Wahrnehmungsgrenze blieb und auch in der politischen Diskussion vernachlässigt wurde. Denn die ständige Verschärfung nationaler Zuwanderungsgesetze ist letztendlich sinnlos, wenn Rückführungen von abschlägig beschiedenen ZuwanderungswerberInnen in ihre jeweiligen Heimatländer mangels entsprechend vorhandener bilateraler oder europäischer Abkommen nicht möglich sind.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Mit welchen Staaten hat die Republik Österreich derzeit bestehende Rückführungsabkommen geschlossen bzw. wurden Übernahmeerklärungen für die Rückführung unterzeichnet? (Bitte nach Datum der Unterzeichnung und getrennt nach bilateralen Abkommen bzw. Abkommen aufgrund europäischer Vereinbarungen auflisten.)
2. Mit welchen Staaten werden derzeit vom BMI Verhandlungen zum Abschluss bilateraler Abkommen zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) geführt oder im kommenden Jahr aufgenommen werden?
3. Mit welchen Staaten werden derzeit von der EU-Kommission auf Basis europäischer Abkommen Verhandlungen zum Abschluss bilateraler Abkommen zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) geführt oder im kommenden Jahr aufgenommen werden?
4. Mit welchen Staaten sind voraussichtlich noch längerfristig Vorgespräche und Verhandlungen vor Abschluss eines bilateralen bzw. eines europäischen Abkommens zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) notwendig?
5. Welche Maßnahmen und Initiativen zur Vertiefung der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Rückführung sind vom BMI derzeit geplant und bis zu welchem Zeitpunkt ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?
6. Wo sieht das BMI die Hauptprobleme im Bereich der Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen)?
7. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden in den Jahren 2000 bis 2011 insgesamt erlassen? (Bitte nach Jahr und Staatszugehörigkeit der Betroffenen auflisten)
8. Wie viele Personen, die im Zeitraum 2000 bis 2011 in Österreich keinen
Aufenthaltstitel bekommen haben, sind aus Mangel an einem bilateral geschlossenen Rückführungsabkommen noch in Österreich aufhältig? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Staatszugehörigkeit der Betroffenen auflisten)