7652/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.02.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend wiederholt rassistische „Amtshandlungen“ in der Polizei
Nachdem die Innenministerin in der letzten Sitzung des parlamentarischen Menschenrechtsausschusses ausschloss, dass es bei der Polizei Probleme mit strukturellem Rassismus gibt, kam es im Jänner zu einem weiteren Vorfall bei dem ein afrikanisches Opfer einer Messerattacke mutmaßlich schikanös und herabwürdigend von den amtshandelnden Polizisten behandelt wurde. James E. war am 8. Jänner 2010 gemeinsam mit einem Landsmann in der Straßenbahn rassistisch beschimpft und mit einem Messer bedroht worden. Andere Fahrgäste verständigten die Polizei, die am Urban-Loritz-Platz einschritt und den Sachverhalt zu klären versuchte. Die beiden Nigerianer, die Opfer dieses Zwischenfalls waren, wurden in ein nahe gelegenes Wachzimmer gebracht, wo sie als Zeugen befragt werden sollten. James E. behauptete er wäre von der Polizei von Anfang an "wie ein Verbrecher" behandelt worden. Im Zuge dieser Befragung habe der Abteilungsinspektor zu James E. gesagt „ Jetzt will ich deinen Arsch sehen“ und dieser habe sich nackt ausziehen und Kniebeugen machen müssen. Er habe sich nackt auf den Boden hocken müssen, seine Körperöffnungen seien auf Drogen untersucht worden - ohne dass die notwendige Anordnung der Staatsanwaltschaft eingeholt worden wäre. Dabei seien rassistische Bemerkungen über sein Geschlechtsteil gefallen. Auch seien rassistische Aussagen des ebenfalls in der Wachstube anwesenden mutmaßlichen Täters durch zustimmendes Gelächter der amtshandelnden Polizisten goutiert worden. Medienberichten zufolge widersprechen sich die Aussagen der nun wegen Amtsmissbrauch angeklagten Polizisten massiv: Während einer behauptet, überhaupt nichts davon bemerkt zu haben, behauptet der Zweite, James E. habe sich nie ganz ausziehen müssen und der dritte Polizist behauptet, er habe ihn sehr wohl nackt gesehen.
Selbstverständlich betreffen diese oder ähnliche Vorwürfe nicht pauschal die Gesamtheit der Polizei sondern immer konkrete BeamtInnen die an konkreten rassistischen Übergriffen teilgenommen haben sollen. Umso mehr liegt es im Interesse der Polizei als Gesamtorganisation Rassismus und Diskriminierung zu bekämpfen, um solche Fälle in Zukunft mit Sicherheit auszuschließen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: