7656/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.02.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend die Ausgestaltung der Leistungs-und Finanzierungsbedingungen zwischen dem AMS und Fraueneinrichtungen

 

 

Das AMS geht verstärkt dazu über  Maßnahmen auf Basis von öffentlichen Ausschreibungen zu vergeben. Für kleinere und regional verankerte Einrichtungen im sozialen Bereich, insbesondere Frauen- und Mädchenberatungsstellen, könnte diese Vergabepraxis nicht nur zu einer gravierenden Einschränkung des Leistungsangebots führen, sondern auch existenzbedrohlich werden.  Eine gangbare Alternative zu einer Ausweitung der Ausschreibungen nach dem Vergaberecht bei nicht prioritären Dienstleistungen könnten Förderungsvereinbarungen mit jährlich stattfindender Valorisierung der festgelegten Höchstbeträge im Wege der Direktvergabe darstellen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1.   Welche Vorteile sehen Sie in einer Ausweitung von Ausschreibungen des AMS nach dem Bundesvergabegesetz bei der Vergabe von Maßnahmen mit frauenspezifischem Fokus?
  2.   Welche Nachteile sehen Sie in einer Ausweitung von Ausschreibungen des AMS nach dem Bundesvergabegesetz bei der Vergabe von Maßnahmen mit frauenspezifischem Fokus?
  3.   Welche Vorteile sehen Sie in einer Ausweitung von Förderungsvereinbarungen zwischen dem AMS und frauenspezifischen Einrichtungen?

  1.   Welche Nachteile sehen Sie in einer Ausweitung von Förderungsvereinbarungen zwischen dem AMS und frauenspezifischen Einrichtungen?
  2.   Auf welche Rechtsgutachten oder Studien beziehen Sie sich in Ihrer Argumentation? Bitte legen Sie diese Rechtsgutachten oder Studien der Anfragebeantwortung bei.
  3.   Gibt es seitens des Sozialministeriums dem AMS gegenüber die Vorgabe, Ausschreibungen nach dem Bundesvergabegesetz generell auszuweiten? Falls ja, wie wird dies begründet?
  4.   Teilen Sie die Befürchtungen der Marginalisierung und Verdrängung von regionalen Fraueneinrichtungen im Falle einer Ausweitung von Ausschreibungen des AMS nach dem Bundesvergabegesetz?
  5.   Welche Argumente haben Sie den angeführten Befürchtungen entgegenzustellen?
  6.   Ist die Aufrechterhaltung der derzeitigen Strukturen der Frauenberatungsstellen auch in Zukunft in Ihrem Interesse?