7673/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Anerkennung der Taubblindheit als eigenständige Art der Behinderung

 

Am 21.Oktober 2010 wurde im Nationalrat nach einer Initiative der Grünen Taubblindheit als eigenständige Art der Behinderung anerkannt. Im Behindertenausweis wird künftig auf Antrag der Zusatz „Der Inhaber/die Inhaberin ist taubblind eingetragen.

Damit wurde eine langjährige Forderung der Betroffenen umgesetzt.

Es ist jetzt möglich, die Anzahl der taubblinden Menschen in Österreich festzustellen und ihre Bedürfnisse in politischen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen.

Bereits 2004 verabschiedete das Europäische Parlament eine Schriftliche Erklärung zu den Rechten von Hör- und Sehbehinderten (Taubblinden).

Auszug: „Das europäische Parlament erklärt, dass Hör- und Sehbehinderte (Taubblinde) dieselben Rechte wie alle EU-Bürger haben sollten und diesen Rechten durch entsprechende Gesetze in jedem Mitgliedstaat Geltung verschafft werden sollte“.

Auch in der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, welche von Österreich 2008 ratifiziert wurde, wird im Kapitel „Bildung“ gefordert, dass taubblinde Kinder und Erwachsene in der für sie am besten geeigneten Sprache, Formen und Mitteln der Kommunikation unterrichtet werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)    Existiert in Österreich bereits ein spezifisches Programm, um Taubblindheit diagnostizieren und statistisch erfassen zu können?

 

2)    Wenn nein, wann wird ein derartiges Programm, wie es zum Beispiel in Dänemark gibt, in Österreich eingesetzt werden?

 

3)    Begründet das Usher-Syndrom (Typ I, II und III) bei gehörlosen Menschen eine Eintragung der Taubblindheit in den Behindertenpass?


4)    Begründet die Makuladegeneration bei gehörlosen Menschen eine Eintragung der Taubblindheit in den Behindertenpass?

 

5)    Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Eintrag der Taubblindheit in den Behindertenpass?

 

6)    Gibt es in Österreich ein qualifiziertes Ausbildungsprogramm für DolmetscherInnen und AssistentInnen für taubblinde Menschen?

 

7)    Wenn nein, wann wird ein derartiges Ausbildungsprogramm starten?

 

8)    Wie werden Sie die Kostenübernahme für Dolmetsch- und Assistenzdienste für taubblinde Menschen regeln?

 

9)    Wie werden Sie die Kostenübernahme von technischen Hilfsmitteln (z.B. Lesegeräte) für taubblinde Menschen regeln?

 

10) Durch welche konkreten Maßnahmen werden Sie eine Teilhabe an der Gesellschaft für taubblinde Menschen ermöglichen?

 

11) Wie werden Sie in Zukunft eine bedürfnisgerechte Gesundheits-und Sozialbetreuung für taubblinde Menschen sicherstellen?

 

12) Wie ist derzeit die Pflegegeldeinstufung bei Taubblindheit?