770/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Eurofighter Preise für die Schweiz

 

 

Laut den „Stuttgarter Nachrichten“ vom 19. Jänner 2009 erhielt die Schweiz von der EADS ein Angebot über 22 Eurofighter für 1,5 Milliarden Euro. Dies ergibt einen Stückpreis von 68 Millionen Euro.

 

Österreich erhielt ein Angebot von der Eurofighter GmbH über 24 Eurofighter für 1,8 Milliarden Euro, Stückpreis 75 Millionen Euro.

 

Bei beiden Angeboten sind keine Systemkosten oder Zusatzausrüstungen inkludiert, es handelt sich um den so genannten „nackten Flieger“.

 

Die Eurofighter GmbH verpflichtete sich keinen weiteren Exportkunden nach Österreich ein besseres Angebot zu machen. Da die Schweiz ein Angebot der EADS erhielt und nach Meinung mancher die Eurofighter GmbH lediglich eine Briefkastenfirma ist, besteht der Verdacht, dass Österreich keine rechtlichen Schritte einleiten kann.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass die Schweiz ein Angebot der EADS erhalten hat?
  2. Entspricht es den Tatsachen, dass Angebot an die Schweiz wesentlich günstiger ist, als das Angebot an Österreich?
  3. Kann die Republik Österreich die so genannte Bestpreisgarantie der Eurofighter GmbH rechtlich einfordern?
  4. Wenn ja, wie?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Gilt die Bestpreisgarantie lediglich für die Eurofighter GmbH, nicht aber für die EADS?
  7. Wenn ja, warum wurde dies nicht bei den Verhandlungen berücksichtigt?
  8. Wenn nein, welche Schritte werden Sie jetzt einleiten?