7701/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Feststellung der notwendigen körperlichen und geistigen Eignung der Politiker von ÖVP und FPÖ gemäß Wehrgesetz

ÖVP und FPÖ treten dafür ein, dass jeder seinen persönlichen militärischen Dienst zum Wohl seines Vaterlandes ableisten soll. Dazu bedarf es der Vorbildwirkung der Politiker.

Vom seinerzeitigen Finanzminister Mag. Karl Heinz Grasser ist bekannt, dass ihn eine Gastritis an der Erfüllung seiner Wehrpflicht hinderte. Diese besondere Form einer Gastritis führte nicht dazu, ihn an der Ausübung seiner zahlreichen Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Finanzen, des Partywesens und des Yachtverkehrs zu hindern.

Am Beispiel des ehemaligen Finanzministers kann aufgrund ärztlicher Gutachten dargestellt werden, dass die Tätigkeit an einem Schreibtisch der Landesverteidigung eine weithöhere Belastung als die oben genannten Aufgaben darstellt.

Dazu kommen noch die (Ex-)Abgeordneten Molterer, Bartenstein, Morak und Khol, denen heimtückische Leiden (Nierenleiden, Hautausschlag und Bluthochdruck) zwar den Dienst an der Partei, aber nicht an der Landesverteidigung ermöglichten.

Weiters ist vom seinerzeitigen Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel bekannt, dass ihn seine Funktion in einer Interessensvertretung daran hinderte, seinen Präsenzdienst am Vaterland zu leisten. Anhand dieses Falles lässt sich dokumentieren, dass in besonderen Fällen das Attest einer parteinahen Organisation den Befund eines Arztes ersetzen kann.

Von der ÖVP wird die spezielle Untauglichkeit ihrer Parteispitze in einem e-mail bestätigt:

Sehr geehrter Herr xxx,

wir bestätigen dankend den Erhalt Ihrer beiden emails und bitten um Verständnis, dass auch wir für Ihre Frage recherchieren mussten.


Gerne übermitteln wir Ihnen nunmehr die von Ihnen gewünschten Informationen.

BM Dr. Ernst Strasser absolvierte 1980 Zivildienst beim oö. Zivilinvalidenverband in Schlüsselberg bei Grieskirchen.

BK Dr. Wolfgang Schüssel war als ÖVP-Parlamentsmitarbeiter damals von der Wehrpflicht befreit.

BM Dr. Martin Bartenstein war nicht beim Wehrdienst.

KO Dr. Andreas Khol wurde 1959 - wie er betont, zu seinem großen Kummer- untauglich befunden (wegen eines starken Hautausschlages und der Tatsache, dass damals seinem geburtenstarken Jahrgang viel zu wenig Plätze im Bundesheer gegenüberstanden)

BM Mag. Wilhelm Molterer war zum Waffendienst untauglich.

StS Franz Morak war nicht beim Wehrdienst.

StS Finz absolvierte den Wehrdienst.

Die ÖVP steht für Sicherheit und Verlässlichkeit auch im Bereich der Landesverteidigung und des Bundesheeres, denn nur in einem sicheren Land ist der soziale Wohlstand, das Aufblühen der Wirtschaft und die Absicherung unserer Sozialsysteme möglich. Denken Sie auch an den Katastrophenschutz!

Neuen Formen des Wehrsystems und der Heeresorganisation sowie einer Neudefinition der Wehrdienstzeit stehen wir durchaus offen gegenüber.

Entscheidend für uns ist aber eine gute Vorbereitung, eine sachliche Diskussion und die bestmögliche Organisationsform zur Erfüllung aller Aufgaben durch das Bundesheer. Und natürlich die Finanzierbarkeit!

[...]

Mit freundlichen Grüßen

Ursula K, Korrespondenz

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.                            Welche männlichen Mitglieder der Bundesregierungen (XXI.-XXIV GP) haben keinen Wehrdienst abgeleistet?

2.             Welche männlichen Abgeordneten zu sämtlichen gesetzgebenden Körperschaften (Nationalrat, Bundesrat, Landtage) der ÖVP (seit dem Jahr 2000) haben keinen Wehrdienst abgeleistet?

3.        Welche männlichen Abgeordneten zu sämtlichen gesetzgebenden Körperschaften (Nationalrat, Bundesrat, Landtage) der FPÖ (seit dem Jahr 2000) haben keinen Wehrdienst abgeleistet?


4.             Welche Landeshauptmänner (seit dem Jahr 2000) haben keinen Wehrdienst abgeleistet?

5.             Aus welchen Gründen (Krankheit, Funktion in der Partei oder sonstiger Körperschaft, ...) waren die jeweiligen Personen an der Ableistung des Wehrdienstes verhindert?

6.             Welche Personen haben anstatt des Wehrdienstes einen Zivildienst abgeleistet?

7.             In wie vielen Fällen wurde auf die Einberufung von Wehrpflichtigen aufgrund eines Ersuchens einer Partei oder einer Interessensvertretung verzichtet?

8.             Wie lauten die Namen der Personen der derart Befreiten?

9.             Wie können sich Jungmänner, die weder über die Unterstützung von ÖVP noch FPÖ verfügen, vom Wehrdienst drücken?