772/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.01.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Kickl, Neubauer, Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Einführung einer Teilzeitlehre
Derzeit gibt es keine Teilzeitlehre, auch wenn es der Lehrherr selber will. Die Ausbildung muss ein gewisses zeitliches Maß umfassen. Tausende junge Menschen sind aufgrund ihrer Lebensumstände nicht in der Lage, eine Lehre, wie sie heute vorgeschrieben wird, zu absolvieren. Besonders betroffen, Mütter, die in jungen Jahren schwanger werden oder junge Menschen, die durch Krankheit nicht voll einsetzbar sind.
Aber auch aus Sicht des Lehrherrn wäre ein solches Instrument sinnvoll, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden ist. Das Gesetz sieht eine Teilzeitlehre nicht vor, in Ausnahmefällen wird sie aber im sogenannten rechtsfreien Raum zugelassen.
Dieser Rechtszustand ist angesichts tausender Fälle sehr bedenklich. Schließlich kann es nicht darauf ankommen, ob jemand eine Vollzeitlehre in drei Jahren absolviert oder eine Teilzeitlehre in einem längeren Zeitraum, dafür aber ganz.
Insgesamt könnten durch Einführung dieser Form der Lehre zahlreiche weitere Lehrstellen geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1) Wie bewerten Sie die Möglichkeiten einer Teilzeitlehre?
2) Wäre die Einführung einer Teilzeitlehre ein für Sie sinnvolles Instrument, um z. B. Müttern, die in jungen Jahren schwanger werden oder jungen Menschen, die durch Krankheit nicht voll einsetzbar sind, die Möglichkeit einer Lehrausbildung zu geben?
3) Wenn ja, werden Sie sich für die Einführung einer Teilzeitlehre einsetzen?
4) Wenn nein, warum nicht?
5) Gibt es Ihrer Meinung nach andere, bessere Modelle und Möglichkeiten, um in diesen speziellen Fällen eine Ausbildung zu ermöglichen?