7728/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafanzeige nach § 248 StGB

 

Die Tageszeitung „Heute“ berichtete in ihrer Ausgabe vom 12.12.2007 unter dem Titel „Plakat-Skandal bei den Grünen“ über ein Plakat, das „an einem Fenster der Wiener Parteizentrale“ der Grünen zum Aushang gekommen war.

Auf dem gegenständlichen Plakat war ein Hund zu sehen, der die Fahne der Republik Österreich im Maul hält. „Nimm dein Flaggerl für Dein Gaggerl“, steht auf der Fahne geschrieben. Auf dem Plakat ist außerdem zu lesen: „Wer Österreich liebt, muss Scheiße sein.“ In diesem Zusammenhang wurde Strafanzeige nach § 248 StGB wegen Herabwürdigung eines Staates und seiner Symbole erstattet.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wie ist der Stand des Verfahrens?
  2. Wurde das Verfahren bereits beendet?
  3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  4. Kam es zu einer Verurteilung?
  5. Wenn ja, wer wurde verurteilt?
  6. Wenn nein, warum nicht?
  7. Wurde das Verfahren eingestellt?
  8. Wenn ja, wann?
  9. Wenn ja, warum?