7729/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.02.2011
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Anfrage
des Abgeordneten Herbert
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Werbemaßnahmen und Kosten betreffend "Postler zur Polizei"
Der
"Kurier" vom 10.02.2011 berichtete:
„Die
große Übertrittswelle von Post zur Polizei blieb weitgehend aus
Wechsel - "Wer nix is' und wer nix kann, geht zur Post und
Eisenbahn." Hinter dieser nicht gerade charmanten Volksweisheit scheint
zumindest ein Fünkchen Wahrheit zu stecken.
Denn die erwartete Übertrittswelle von ehemaligen Postbediensteten zur
Polizei findet einfach nicht statt. Der Grund liegt in fehlenden
Qualifikationen der Ex-Postler. Denn jeder zweite Post- und Telekom-Mitarbeiter
schafft den Eignungstest für den Polizeidienst - der laut Ministerium
ohnehin leichter ist als für "normale" Polizeischüler -
nicht. Die meisten Anwärter scheitern an der Rechtschreibprüfung und
am EDV-Test.
374 Übertritte
Rechnete man im Innenministerium Anfang 2010 noch mit 1000 Übertritten,
wechselten bis dato nur 374 ehemalige Post- und Telekom-Mitarbeiter den Dienstgeber.
304 Bewerber scheiterten, 81 zogen ihre Bewerbung zurück.
Einer, der es geschafft hat, ist der 50-jährige Franz Hammerschmid. Er
unterstützt die Polizeikollegen im Wachzimmer Hohe Warte. Zu seinen
Aufgaben gehört das Verfassen von Anzeigen, das Erstellen der
Dienstpläne, Schulwegsicherung und Botendienste. "Ich bereue den
Wechsel keine Sekunde. Als junger Mann wollte ich ohnehin zur Polizei."
Damals verhinderten das seine Mutter und die Freundin. "Beide haben mich
gebeten, die Exekutive sein zu lassen. Der Dienst sei einfach zu
gefährlich."
Das Zustellen von Briefen hat auch Gerhard Unger für immer abgestempelt.
Seit dem Vorjahr pendelt der Wiener zu seinem neuen Arbeitsplatz in der
Polizeiinspektion Korneuburg. Der damals 39-Jährige wurde von seinen
uniformierten Kollegen mit offenen Armen empfangen. Binnen weniger Wochen
brachte der Quereinsteiger das interne Aktenlager auf Vordermann.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: