7730/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.02.2011
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Anfrage
des Abgeordneten Herbert
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Umgang eines Polizeioffiziers mit einer Parkstrafe
Die
„Tiroler Tageszeitung“ Nr. 41 vom 11.02.2011 berichtete folgendes:
Polizist
zu rüpelhaft für Parkstrafe
Innsbruck - Als äußerst kreativ erwies sich kürzlich ein
Parksünder bei seinem Einspruch gegen die Strafhöhe. Der Autolenker
bat den für die Strafhöhe zuständigen Innsbrucker Stadtmagistrat
um Nachsicht, weil er vom Polizisten „rüpelhaft und unhöflich"
behandelt worden sei. Der eigentliche Witz an der Geschichte: Beim Parksünder
handelt es sich um einen Vorgesetzten des Polizisten.
Es war am 4. Dezember, als der Polizeioffizier in Zivil seinen Privat-Pkw in
Igls in einer Halteverbotszone abstellte. Als der Beamte nach wenigen Minuten
aus der Apotheke zurückkehrte, war bereits ein uniformierter Kollege zur
Stelle.
„Der Beamte sprach mich in einem sehr scharfen und unhöflichen Ton
mit den Worten an: ,Sie bekommen einen Zahlschein'", beschwerte sich der
Offizier in seinem Einspruch gegen die Strafhöhe. Weiters bemängelte
der Pkw-Lenker, dass der Uniformierte mit dem Zeigefinger auf ihn wies.
„Der Polizeikollege hat mich weder gegrüßt noch zur
Übertretung angesprochen, sondern mich sofort und unmissverständlich
mit der Bezahlung der Strafe konfrontiert."
Selbst als sich der Parksünder als Kollege zu erkennen gab, zeigte der
uniformierte Polizist kein Einsehen: Das sei ihm egal, die Strafe müsse
bezahlt werden. „Ich habe die Bezahlung des Organmandats verweigert, da
ich mit dem rüpelhaften Verhalten des Kollegen ganz und gar nicht
einverstanden war", schrieb der Offizier dem Stadtmagistrat. Ob die
Unhöflichkeit als mildernder Umstand gewertet wird, ist noch nicht
entschieden.
Gegen den angeblich rüpelhaften Beamten hat das Landespolizeikommando ein
Verfahren eingeleitet.
„Jetzt habe ich am eigenen Leib erlebt, wie manche Polizisten mit den
Leuten umgehen", so der Offizier gegenüber der TT: „Das
Polizeikommando legt Wert darauf, dass die Beamten höflich
auftreten."“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: