7730/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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Anfrage

 

des Abgeordneten Herbert

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Umgang eines Polizeioffiziers mit einer Parkstrafe

 

Die „Tiroler Tageszeitung“ Nr. 41 vom 11.02.2011 berichtete folgendes:
Polizist zu rüpelhaft für Parkstrafe
Innsbruck - Als äußerst kreativ erwies sich kürzlich ein Parksünder bei seinem Einspruch gegen die Strafhöhe. Der Autolenker bat den für die Strafhöhe zuständigen Innsbrucker Stadtmagistrat um Nachsicht, weil er vom Polizisten „rüpelhaft und unhöflich" behandelt worden sei. Der eigentliche Witz an der Geschichte: Beim Parksünder handelt es sich um einen Vorgesetzten des Polizisten.
Es war am 4. Dezember, als der Polizeioffizier in Zivil seinen Privat-Pkw in Igls in einer Halteverbotszone abstellte. Als der Beamte nach wenigen Minuten aus der Apotheke zurückkehrte, war bereits ein uniformierter Kollege zur Stelle.
„Der Beamte sprach mich in einem sehr scharfen und unhöflichen Ton mit den Worten an: ,Sie bekommen einen Zahlschein'", beschwerte sich der Offizier in seinem Einspruch gegen die Strafhöhe. Weiters bemängelte der Pkw-Lenker, dass der Uniformierte mit dem Zeigefinger auf ihn wies. „Der Polizeikollege hat mich weder gegrüßt noch zur Übertretung angesprochen, sondern mich sofort und unmissverständlich mit der Bezahlung der Strafe konfrontiert."
Selbst als sich der Parksünder als Kollege zu erkennen gab, zeigte der uniformierte Polizist kein Einsehen: Das sei ihm egal, die Strafe müsse bezahlt werden. „Ich habe die Bezahlung des Organmandats verweigert, da ich mit dem rüpelhaften Verhalten des Kollegen ganz und gar nicht einverstanden war", schrieb der Offizier dem Stadtmagistrat. Ob die Unhöflichkeit als mildernder Umstand gewertet wird, ist noch nicht entschieden.
Gegen den angeblich rüpelhaften Beamten hat das Landespolizeikommando ein Verfahren eingeleitet.
„Jetzt habe ich am eigenen Leib erlebt, wie manche Polizisten mit den Leuten umgehen", so der Offizier gegenüber der TT: „Das Polizeikommando legt Wert darauf, dass die Beamten höflich auftreten."“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende


Anfrage:

 

 

  1. Ist das BM.I über den gegenständlichen Vorfall in Kenntnis?

 

  1. Wie beurteilt das BM.I das Vorgehen des im gegenständlichen Zeitungsartikel angeführten Offiziers auf die Veröffentlichung seiner Verwaltungsübertretung?

 

  1. Wie ist das Verhalten des im gegenständlichen Zeitungsartikel angeführten Offiziers dienstrechtlich zu beurteilen, zumal aufgrund des gegenständlichen Presseartikels ein Racheverhalten des Offiziers gegenüber dem zumindest in der Sache offensichtlich korrekt eingeschrittenen Polizisten nicht von der Hand zu weisen ist?

 

  1. Hat dieser Presseartikel dienstrechtliche Folgen für den im gegenständlichen Zeitungsartikel angeführten Offizier?

 

  1. Wenn ja welche?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wurde gegen den im Artikel bezeichneten Polizisten aufgrund des im gegenständlichen Zeitungsartikel angeführten Offiziers ein Disziplinarverfahren eingeleitet?

 

  1. Wenn ja, wurde der betreffende Polizist mit einer Disziplinarstrafe belegt bzw. wie ist der Stand dieses Disziplinarverfahrens?

 

  1. Ist das gegenständliche Verwaltungsstrafverfahren (Falschparken) noch anhängig?

 

  1. Wenn nein, wie ist dieses ausgegangen?