774/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.01.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Mag. Stefan
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Beschaffung von Kundenunterlagen des „Aufruhrversandes“ und die Weitergabe an Dritte.
NAbg. Karl Öllinger bezieht sich bei Vorwürfen gegen Mitarbeiter des III. Nationalratspräsidenten auf Kundenunterlagen des deutschen Aufruhrverlages.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Ist bekannt aus welchen Quellen NAbg. Öllinger diese Unterlagen bezogen hat?
2. Ist bekannt, ob bei der Beschaffung dieser Unterlagen gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wurde?
3. Wurde in dieser Angelegenheit die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und gegen das Strafgesetz tätig?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Werden Sie die Staatsanwaltschaft anweisen in dieser Angelegenheit Ermittlungen einzuleiten?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Ist Öllinger als Empfänger eventuell illegal beschaffter Unterlagen berechtigt diese, oder Teile davon der Öffentlichkeit bekannt zu machen?
8. Wäre er nicht sogar verpflichtet, diese Angelegenheit der Staatsanwaltschaft anzuzeigen?
9. Könnte sich Öllinger durch die Verwendung dieser Unterlagen gemäß § 119a StGB selbst strafbar gemacht haben?