775/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst

betreffend den Rechnungshofbericht Bund 2009/1

 

 

 

Im Rechnungshofbericht Bund 2009/1 hob der Rechnungshof bezüglich  der Frauenförderung folgende Empfehlungen hervor:

 

(1) Zu den übergeordneten Wirkungszielen sollten operative Ziele festgelegt werden, so dass Art und Ausmaß der Zielerreichung zukünftig eindeutig festgestellt und transparent nachvollzogen werden können.

Ein mittelfristiges Förderungskonzept sollte erstellt werden, das neben der strategischen Ausrichtung der Frauenförderung konkrete und messbare operative Ziele, Steuerungsmaßnahmen, Evaluierungskriterien sowie Förderungsschwerpunkte und das jeweilige Förderungsvolumen pro Schwerpunkt umfasst. (TZ 2)

 

(2) Eine genauere Definition bzw. Abgrenzung der einzelnen Förderungsschwerpunkte wäre vorzunehmen und schriftlich zu dokumentieren. (TZ 3)

 

(3) Budgetzuwächse wären vermehrt für innovative Einzelprojekte zu verwenden. (TZ 5)

 

(4) Zur Vereinheitlichung der Förderungsgrundlagen sollte mit anderen Förderungsstellen eine möglichst weitgehende Annäherung der Vorgangsweise (z.B. Definition der förderbaren Kosten, Festlegung der Obergrenzen für förderbare  Gehälter) angestrebt werden. (TZ 14)

Durch eine umfassende Informationsweitergabe zwischen den verschiedenen Förderungsgebern sollte sichergestellt werden, dass Gehälter maximal bis zur Höhe  des Bezuges eines vergleichbaren Bundesbediensteten aus öffentlichen Mitteln  gefördert werden. (TZ 9)

 

(5) Die für die Förderungsentscheidung relevanten Kriterien (Begründung von Zu– und Absagen, Kriterien für die Bemessung der Förderungshöhe) sollten in den  Förderungsakten festgehalten werden. (TZ 11)

 

(6) Die Entscheidungsbefugnisse sollten zumindest bei geringeren Förderungssummen delegiert werden. (TZ 11)

 

(7) Mit den Förderungsnehmern wären konkrete Zielvereinbarungen abzuschließen. (TZ 8)

 

(8) Bei der Arbeitszuteilung wäre auf eine strikte personelle Trennung von Projektbearbeitung und Abrechnungskontrolle zu achten. (TZ 12)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den  Bundeskanzler nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.   Wurden zu den übergeordneten Wirkungszielen auch operative Ziele festgelegt?

 

2.   Wenn ja, welche sind das?

 

3.   Wenn nein, warum nicht?

 

4.   Wurde ein mittelfristiges Förderungskonzept erstellt, das auch konkrete und messbare operative Ziele, Steuerungsmaßnahmen, Evaluierungskriterien, Förderungsschwerpunkte und das jeweilige Förderungsvolumen pro Schwerpunkt umfasst?

 

5.   Wenn ja, wie sieht es aus?

 

6.   Wenn nein, wurde überhaupt ein Förderungskonzept erstellt?

 

7.   Wenn ja, wie sieht das aus?

 

8.   Wenn nein, warum nicht?

 

9.   Wurde eine genauere Definition bzw. Abgrenzung der einzelnen Förderungsschwerpunkte vorgenommen und schriftlich dokumentiert?

 

10.             Wenn ja, Wie sieht die Dokumentation aus?

 

11.   Wenn nein, wurde überhaupt eine Definition bzw. Abgrenzung der einzelnen Förderungsschwerpunkte vorgenommen?

 

12.             Wenn ja, warum wurde diese nicht ausreichend dokumentiert?

 

13.             Wenn nein, warum nicht?

 

14.             Gab es Budgetzuwächse?

 

15.             Wenn ja, wurden diese vermehrt für innovative Einzelprojekte verwendet?

 

16.             Wenn ja, für welche?

 

17.             Wenn nein, wofür wurden diese verwendet und warum?

 

18.             Gab es zur Vereinheitlichung der Förderungsgrundlagen eine möglichst weitgehende Annäherung der Vorgangsweise?

 

19.             Wenn ja, wie sieht diese aus?

 

20.             Wenn nein, warum nicht?

 

21.             Wurde sichergestellt, dass Gehälter maximal bis zur Höhe des Bezuges eines vergleichbaren Bundesbediensteten aus öffentlichen Mitteln gefördert werden?

 

22.             Wenn nein, wie weit werden Gehälter gefördert und warum?

 

23.             Wenn in diesen Punkten zu keiner Übereinkunft der Förderungsstellen gekommen ist, woran ist diese gescheitert?

 

24.             Werden die für die Förderungsentscheidung relevanten Kriterien in den Förderungsakten festgehalten?

 

25.             Wenn nein, warum nicht?

 

26.             Werden die Entscheidungsbefugnisse bei geringeren Förderungssummen delegiert?

 

27.             Wenn ja, bis zu welchen Beträgen an wen?

 

28.             Wenn nein, warum nicht?

 

29.             Werden mit den Förderungsnehmern konkrete Zielvereinbarungen abgeschlossen?

 

30.             Wenn nein, warum nicht?

 

31.             Wird bei der Arbeitszuteilung auf eine strikte personelle  Trennung geachtet?

 

32.             Wenn nein, warum nicht?

 

33.             Wurde das Mahnwesen für ausständige Abrechnungsunterlagen und das Rückzahlungsverfahren vereinheitlicht?

 

34.             Wenn nein, warum nicht?

 

35.             Wurde für die Förderungsabwicklung eine Datenbanklösung implementiert?

 

36.             Wenn ja, wurde auf eine Kompatibilität mit bundesweiten Systemen geachtet?

 

37.             Wenn nein, warum nicht?

 

38.             Wurde im Bereich der Interventionsstellen mit dem BMI eine schriftliche Vereinbarung über Vorgangsweise, Zustimmungserfordernisse, Verteilungsschlüssel des Budgets und Zuständigkeiten abgeschlossen?

 

39.             Wenn ja, wie sieht diese aus?

 

40.             Wenn nein, wurde mit dem BMI im Bereich der Interventionsstellen überhaupt eine Vereinbarung abgeschlossen?

 

41.             Wenn ja, wie sieht diese aus?

 

42.             Wenn nein, warum nicht?