7771/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.03.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts

 

 

 

Die Frage nach der rechtlichen Möglichkeit eines einseitigen Ausstiegs aus Euratom durch den Lissabon-Vertrag wurde in zahlreichen Gutachten belegt (Univ.-Prof. Dr. Manfred Rotter, Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger, Univ.-Prof. Dr. Bernhard Wegener). Der Umweltminister berichtete von einem gegenteiligen Gutachten, erstellt vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts.

 

Im Umweltausschuss am 23. Februar 2011 erklärte der Bundesminister, dass er nicht autorisiert sei, besagtes Gutachten den Mitgliedern des Umweltausschusses zur Verfügung zu stellen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wer hat das Gutachten wann in Auftrag gegeben?
  2. Auf welche Rechtsgrundlage berufen Sie sich, wenn Sie von einer fehlenden Autorisierung sprechen, das Gutachten den Mitgliedern des Umweltausschusses zur Verfügung zu stellen?
  3. Werden Sie besagtes Gutachten den Mitgliedern des Umweltausschusses zukommen lassen? Wenn nein, warum nicht?