7773/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.03.2011
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Petzner

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Kaufvertrag zwischen der Republik Österreich und der BayernLB

 

Auf Basis eines vorliegenden Aktienkaufvertrages zwischen der Republik Österreich und der Bayrischen Landesbank hat Ende Dezember 2009 die Republik Österreich die Mehrheitsanteile der Bayrischen Landesbank an der Hypo Alpe Adria um den Kaufpreis von einem Euro übernommen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

 

1.                  Zu welchem genauen Zeitpunkt (konkrete Datumsangabe) wurden Sie erstmals wo und von wem sowie mit welcher Begründung darüber informiert, dass die Bayrische Landesbank plant, ihre Mehrheitsanteile an der Hypo Alpe Adria abzugeben?

 

2.                  Zu welchem Zeitpunkt (konkrete Datumsangabe) wurden welche zuständigen Stellen im Finanzministerium von wem über die Ergebnisse eines Bewertungs-Gutachtens von PWC und drohenden Milliarden-Ausfällen der Hypo Alpe Adria informiert und wie haben die zuständigen Stellen im Finanzministerium darauf reagiert bzw. welche konkreten Schritt getätigt?

 

3.                  Zu welchem Zeitpunkt (konkrete Datumsangabe) wurden welche zuständigen Stellen im Finanzministerium von wem darüber informiert, dass es unter anderem am 7. Dezember 2009 zu einem massiven Abzug von Kundeneinlagen bei der Hypo Alpe Adria in Höhe von 600 Millionen Euro gekommen ist und wie haben die zuständigen Stellen im Finanzministerium darauf reagiert bzw. welche konkreten Schritt getätigt?

 

4.                  Zu welchem Zeitpunkt (konkrete Datumsangabe) wurden Sie wo und von wem sowie mit welcher Begründung darüber informiert, dass die Bayrische Landesbank ihrem Tochterkonzern Hypo Alpe Adria kein weiteres Eigenkapital mehr zur Verfügung stellen wird, was zur Notverstaatlichung der Bank führte, und wie haben Sie darauf reagiert bzw. welche konkreten Schritte getätigt?


5.                  Aus dem Kaufvertrag geht hervor, dass die Bayrische Landesbank der Hypo Alpe Adria ab November 2009 Kapital in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro entzogen hat, etwa durch die Streichung von Kreditlinien. Können Sie vor dem Hintergrund des Eigenkapitalersatzrechtes sowie der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht der BayernLB ausschließen, dass die BayernLB durch derartige Maßnahmen allenfalls rechtswidrig die wirtschaftliche Situation der Hypo Alpe Adria maßgeblich verschlechtert, die Hypo Alpe Adria vorsätzlich geschädigt und dadurch die Verstaatlichung erzwungen hat?

a)       Falls ja, wodurch können Sie das ausschließen?

b)       Falls nein, inwieweit wurde dies in den Kaufverhandlungen zwischen Republik und Bayern LB berücksichtigt?

c)       Falls nein, welche rechtlichen Schritte wird der nunmehrige Eigentümer, die Republik, gegen die BayernLB einleiten?

 

6.                  Aus dem Kaufvertrag geht hervor, dass die BayernLB am 24. November 2009 die Ziehung einer im Juni fix zugesagten, bis dahin aber noch nicht genutzten Kreditlinie über 500 Millionen Euro gegenüber der Hypo Alpe Adria untersagt hat. Zu welchem genauen Zeitpunkt (konkrete Datumsangabe) wurden Sie erstmals wo und von wem sowie mit welcher Begründung über diesen Sachverhalt informiert und welche konkreten Schritte wurden seitens des Finanzministeriums in diesem Zusammenhang gesetzt?

 

7.                  Aus dem Kaufvertrag geht hervor, dass die BayernLB am 11. Dezember 2009 Darlehen gegenüber der Hypo Alpe Adria in Höhe von 625 Millionen Euro gekündigt und gegen ein Guthaben der BayernLB bei der Hypo Alpe Adria in Höhe von 600 Millionen Euro aufgerechnet hat. Zu welchem genauen Zeitpunkt (konkrete Datumsangabe) wurden Sie erstmals wo und von wem sowie mit welcher Begründung über diesen Sachverhalt informiert und welche konkreten Schritte wurden seitens des Finanzministeriums in diesem Zusammenhang gesetzt?

 

8.                  Wie hoch sind aktuell die genau aufzuschlüsselnden Verbindlichkeiten der Hypo Alpe Adria gegenüber der BayernLB und bis wann (konkrete Datumsangabe) müssen diese getilgt werden?

a)       Können Sie ausschließen, dass diese Tilgung in Teilen oder zur Gänze durch den österreichischen Steuerzahler zu erfolgen hat?

 

9.                  Wie hoch ist der genau aufzuschlüsselnde finanzielle Beitrag der Bayrischen Landesbank im Rahmen der im Kaufvertrag geregelten Übernahme der Hypo Alpe Adria durch die Republik Österreich?

 

10.               Ist es korrekt, dass im Falle einer Insolvenz der Hypo Alpe Adria jenes Kapital in Höhe von rund vier Milliarden Euro, welches der Mutterkonzern BayernLB in die Hypo investiert hatte, als Eigenkapital der Hypo Alpe Adria gerechnet worden wäre?

a)       Falls ja, inwieweit wurde dies in den Verhandlungen über die Übernahme zwischen Republik und BayernLB berücksichtigt?

 

11.               Aus dem Kaufvertrag geht hervor, dass die Republik Österreich auf sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber der BayernLB verzichtet hat. Warum und mit welchen möglichen negativen Konsequenzen für den österreichischen Steuerzahler?

 

12.               In einer Stellungnahme des Finanzministeriums gegenüber dem Nachrichtenmagazin „profil“ vom 9. Jänner 2011 heißt es im Zusammenhang mit dem Verzicht auf Gewährleistungsansprüche gegenüber der BayernLB: „Die Gewährleistung war ein Faktor in den Verhandlungen, ein anderer waren Kapital und Liquidität. Das Beharren auf Gewährleistungsansprüchen hätte diese tatsächlich verfügbaren Summen zugunsten eines fiktiven, bis heute nicht und möglicherweise auch nie relevanten Anspruchs reduziert." Auf welche finanzielle Höhe beläuft sicher dieser „fiktive, bis heute nicht und möglicherweise auch nie relevante Anspruch“?

a)       Auf welcher rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlage basiert die Einschätzung des Finanzministeriums, dass es sich um einen „fiktiven, bis heute nicht und möglicherweise auch nie relevanten Anspruch“ handelt?

 

13.               Wie hoch sind die von der Republik Österreich an die BayernLB zu leistenden und genau aufzuschlüsselnden Zahlungen im Falle einer Aufspaltung der Bank oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahme?

 

14.               Laut einem Bericht der „Wiener Zeitung“ vom 11. Jänner 2011 hat die EU-Kommission in einem Schreiben von Ende Dezember 2009 kritisiert, dass der Beitrag der BayernLB zur Notverstaatlichung der Hypo nicht ausreichend sei. So schreibt die EU-Kommission wörtlich: "Das trifft besonders auf die BayernLB zu, die die Hypo Group in ihrer Bilanz konsolidiert und mehr zur Rettung beitragen hätte können." (…) "Die Hilfe für die Hypo Group nützt auch der BayernLB". Wie haben Sie als zuständiger Finanzminister auf dieses Schreiben der EU-Kommission reagiert, was konkret geantwortet und welche Schritte als Konsequenz eingeleitet?

 

15.               Laut einem Bericht der „Wiener Zeitung“ vom 11. Jänner 2011 hat die EU-Kommission in einem weiteren Schreiben vom 22. Juni 2010 kritisiert, dass der österreichische Steuerzahler für über drei Milliarden Euro deutsches Geld der BayernLB in der Hypo haftet und die Rückzahlung garantiert. So schreibt die EU-Kommission wörtlich: "Die Kommission erinnert an ihre Zweifel, ob die Lastenverteilung in Bezug auf die Alteigentümer adäquat gewesen ist." Wie haben Sie als zuständiger Finanzminister auf dieses Schreiben der EU-Kommission reagiert, was konkret geantwortet und welche Schritte als Konsequenz eingeleitet?

 

16.               Hat es im Zuge der Verhandlungen betreffend der Übernahme der Hypo Alpe Adria durch die Republik Österreich Gespräche mit führenden Vertretern anderer österreichischer Banken, darunter Raiffeisen-General Konrad, gegeben?

a)       Falls ja, wann, warum und wo haben diese Gespräche stattgefunden und welche namhaft zu machenden Personen haben daran teilgenommen?

 

 

 

Wien, 1. März 2011  

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die von den Abgeordneten übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfrage gescannt) zur Verfügung.