7779/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.03.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Themessl

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend möglicher Schadenersatzklagen in Millionenhöhe aufgrund § 7a Tabakgesetz

 

 

 

Anfang 2008 wurde der Paragraf 7a des Tabakgesetzes eingeführt. Dadurch wurde die zulässige Zigarettenimportmenge für Private auf 200 Stück begrenzt. Grundsätzlich ist innerhalb der EU die Einfuhr von 800 Stück Zigaretten – also vier Stangen - erlaubt. Als Rechtfertigung für diese Beschränkung wurde der Gesundheitsschutz herangezogen. Die Gesundheitswarnungen seien nicht in deutscher Sprache aufgedruckt und damit unlesbar für einen Großteil der österreichischen Bevölkerung. In diesem Zusammenhang wurde oftmals die Vermutung geäußert, dass durch den Paragraf 7a des Tabakgesetzes vor allem die heimischen Trafikanten vor Billigzigarettenimporten aus den EU-Nachbarländern Ungarn, Tschechien, Slowakei und Slowenien geschützt werden. Die Zigarettenpreise in diesen Ländern sind trotz bereits erfolgter Tabaksteuerharmonisierung immer noch relativ niedrig. Dieses „Preisdumping“ verursacht bei Trafikanten erhebliche Absatzrückgänge die Arbeitsplätze und komplette Existenzen gefährden.

 

Die dem Grunde nach durchaus lobenswerte Idee des Schutzes der heimischen Wirtschaft wurde jedoch durch die fortwährende Debatte über die offensichtliche gemeinschaftsrechtswidrige Umsetzung und die Macht- und Ideenlosigkeit heimischer Politiker kleine österreichische Wirtschaftstreibende vor den EU-Gesetzen zu schützen in das Gegenteil gekehrt. Diese Entwicklungen dürften mitunter Ideenlieferant für Klagen gewesen sein.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Betreiber des Einkaufszentrums "Excalibur City" an der österreichisch-tschechischen Grenze eine Unterlassungsklage gegen eine Kampagne erhoben, bei der sich Tabaktrafikanten mit Flugzetteln und im Internet gegen angeblich gefälschte und geschmuggelte Zigaretten gewehrt haben. Der OGH hat dem Kläger teilweise recht gegeben und ließ die Behauptung der Trafikanten, dass nur Zigaretten im Ausmaß von höchstens 200 Stück privat eingeführt werden dürfen, per einstweiliger Verfügung untersagen. Die Aussage der Trafikanten stütze sich auf den Paragraf 7a des Tabakgesetzes welche jedoch laut OGH eine gemeinschaftswidrige und somit unanwendbare Norm sei. Darüber hinaus kündigte der Rechtsanwalt in einer Mitteilung an auch Schadenersatzansprüche zu prüfen, denn „…es kann nicht sein, dass ein Land wieder und wieder Gesetze (…) erlässt, auch wenn von vornherein klar ist, dass diese Gesetze eigentlich rechtswidrig sind…“. Diese Schadenersatzansprüche könnten nach Schätzungen 150 Millionen Euro ausmachen. Für diese Millionenbeträge müsste die Republik Österreich – und somit der Steuerzahler – aufkommen.

 

In einem weiteren Fall hat der Unabhängige Verwaltungssenat den Paragraf 7a des Tabakgesetzes gekippt. Insbesondere stehe diese Bestimmung im Widerspruch zum Europäischen Recht – konkret zum freien Warenverkehr. „…Keine europäische Norm gibt Mitgliedsstaaten das Recht, seine Amtssprache als alleinige Sprache für Warnhinweise zu verwenden…“, erklärte der Kärntner Rechtsanwalt Rudi Vouk, der im Jahr 2010 im Namen einer Mandantin Berufung gegen eine Abstrafung wegen der Einfuhr von vier Stangen Zigaretten eingelegt hatte.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die geäußerte Kritik, dass es von vornherein klar hätte sein müssen, dass dieses Gesetz dem Gemeinschaftsrecht widerspricht?

 

2.    Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die geäußerte Kritik, dass dieses Risiko und die damit verbunden finanziellen Forderungen in Ermangelung anderer Vorschläge in Kauf genommen bzw. unterschätzt wurden?

 

3.    Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die Gefahr, dass anhängige Strafverfahren sowie bereits bezahlte Strafen gegenstandlos sind bzw. zurückgefordert werden können?

 

4.    Sind in diesem Zusammenhang bereits Schadensersatzklagen anhängig?

 

5.    Wenn ja, um wie viele Verfahren handelt es sich und wer sind die Kläger?

 

6.    Wenn ja, in welcher Höhe wurden Schadenersatzforderungen gestellt?

 

7.    Wenn ja, wie ist der derzeitige Verfahrensstand der einzelnen Klagen?