7783/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.03.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Hausdurchsuchungen bei Geschäftsfreund des Wolfgang Priklopil

 

In der Anfragebeantwortung 6977/AB vom 02. Februar 2011 – „Hausdurchsuchungen bei Geschäftsfreund des Wolfgang Priklopil“ wurde die Frage 1 aus der Anfrage 7070/J vom 2. Dezember 2010 mit der Fragestellung:

„Wurde die Halle des Geschäftspartners von Beamten des Innenministeriums durchsucht? Wenn ja, von welcher Dienstbehörde und wann? Wenn nein, warum nicht?“

wie folgt beantwortet:

„Zum damaligen Zeitpunkt, einige Stunden nach der Selbstbefreiung von Natascha Kampusch, bestand keine entsprechende Verdachtslage gegen den Geschäftspartner des Wolfgang Priklopil“.

Aus der Anfragebeantwortung 6957/AB vom 1. Februar 2011 zur Anfrage 7071/J an die Frau Bundesminister für Justiz, welche den gleichen Wortlaut hat wie jene Anfrage 7070/J, die an die Frau Bundesminister für Inneres gerichtet war, geht aus der Beantwortung folgendes hervor:

„Die Lagerhalle des Ing. E. H. wurde am 23. August 2006 von einem Alarmzug der Einsatzeinheit WEGA durchsucht“.

 

In der Anfragebeantwortung 6977/AB vom 02. Februar 2011 – „Hausdurchsuchungen bei Geschäftsfreund des Wolfgang Priklopil“ wurde die Frage 5 aus der Anfrage 7070/J vom 2. Dezember 2010 mit der Fragestellung:

„Gibt/gab es aktenmäßige Hinweise auf gemeinsame Bautätigkeiten des Wolfgang Priklopil mit seinem Freund und Geschäftspartner in dessen Haus in Strasshof?“

mit „Nein“ beantwortet.

Aus den mit Ernst Holzapfel am 26. August 2006 und am 1. September 2006 vor dem Landeskriminalamt Burgenland aufgenommenen polizeilichen Niederschriften ergibt sich, dass Ernst Holzapfel eigenen Angaben zufolge in den Jahren 1998/1999 im Priklopil-Anwesen in Strasshof, Heinestraße 60, gemeinsam mit Wolfgang Priklopil Dacharbeiten durchführte.

Ebenso ergibt sich aus den Niederschriften, dass es für die (von Ernst Holzapfel und Wolfgang Priklopil) gemeinsam betriebene Firma beschäftigte polnische Arbeiter waren, die ca. 1996/1997 im Priklopil-Anwesen Unterkellerungsarbeiten durchführten.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.    Aus welchem Grund wurde die oben zitierte Frage 1 zum selben Sachverhalt von den Bundesministerien für Inneres und Justiz divergierend beantwortet?

 

2.    Was werden Sie tun, um derartige Fehler bei Anfragebeantwortungen in

Ihrem Ressort zu verhindern?

 

3.    Wer war mit der Ausarbeitung der oben erwähnten, mit dem Akteninhalt nicht im Einklang stehenden Anfragebeantwortung zu Frage 5 betraut?

 

4.    War Chefinspektor K. L., der bei der abschließenden Pressekonferenz am 8. Jänner 2010 anstelle des Leiters der operativen Sonderkommission des Bundeskriminalamtes Polizeioberst Franz Kröll als „Chefermittler“ auftrat, in die Ausarbeitung der aktenwidrigen Anfragebeantwortung miteingebunden?