7787/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.03.2011
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ANFRAGE

des Abgeordneten Alois Gradauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend e-Card-Betrug

 

 

Wie den Oberösterreichischen Nachrichten kürzlich zu entnehmen war, hat die OÖGKK überprüft hat, ob und inwieweit mit der e-Card Missbrauch betrieben wird. Und die Prüfung der OÖGKK hat tatsächlich e-card-Betrug aufgedeckt.

SO hat beispielsweise eine Frau tatsächlich die e-Card dazu benützt, um sich innerhalb kurzer Zeit bei 148 (!) Ärzten untersuchen zu lassen. Viele e-Cards wurden weiter verliehen und damit soziale Gelder des Österreichischen Sozialstaates veruntreut.

 

Vom klassischen eCard-Missbrauch will GKK-Direktorin Andrea Wesenauer zwar nur in Einzelfällen sprechen: „Viele Rückforderungen basieren auf Verrechnungsfehlern unserer Vertragspartner. Das sind vorwiegend Ärzte, Apotheker und Spitäler. Dennoch müssen wir in einigen Fällen Anzeige erstatten.“ Im Vorjahr hat die GKK von Versicherten und Leistungspartnern 450.000 Euro eingefordert.

(OÖN, 19. 02. 2011)

 

Diese Praxis des e-Card-Betrugs wurde von der FPÖ schon oft angeprangert; die Kritik wurde leider bis jetzt von SPÖ, Grünen und der ÖVP immer als Verunglimpfung abgetan. Die Umsetzung der freiheitlichen Vorschläge zur Eindämmung des e-Card-Betrugs ist bis heute nicht erfolgt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann wird man flächendeckend in ganz Österreich dem e-Card-Missbrauch unter suchen?

 

2.    Wann und mit welchen Maßnahmen will man den e-card-Betrug künftig – nicht zuletzt aufgrund der Ergebnisse der Untersuchungen der OÖGKK - verhindern?

 

3.    Welcher finanzielle Schaden lässt sich aufgrund der bewiesenen Fälle in Oberösterreich auf Gesamtösterreich ableiten?