7792/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Kennzeichnung vom Lecithin aus Gen-Soja

 

 

 

Aus Gen-Soja hergestelltes Lecithin kann auf der Zutatenliste eines Produkts unter unterschiedlichsten Namen aufscheinen: Lecithin, Emulgator Lecithin, Emulgatoren Mono- und Diglyceride (E471), Emulgator (E322), Emulgator (E472), Emulgator (E472b), Emulgator (E472e), Emulgator (E475).

Zudem kann der Nachweis gentechnischer Veränderungen durch den Einsatz von Zitronensäure de facto verunmöglicht werden. Die eigentliche Aufgabe eines Emulgators, dafür zu sorgen, dass Wasser und Fett eine Verbindung eingehen, kann nicht gentechnisch verändertes Soja ebenso gewährleisten wie die genmanipulierte Variante.

Österreich bekennt sich zur Gentechnikfreiheit, ist aber auch in diesem Bereich häufig an EU-Vorgaben gebunden. Es ist dahingehend auffällig, dass sich auf kaum einem im österreichischen Handel befindlichen Produkt (z.B. Schokolade) der Verweis auf gentechnische Veränderungen findet, obwohl ein Gutteil der Welt-Soja-Produktion bekanntermaßen bereits gentechnisch veränderten Ursprungs ist.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Sind Ihnen Beispiele bekannt, in denen gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe in in Österreich gehandelten Lebensmitteln festgestellt wurden, die nicht als solche gekennzeichnet waren, obwohl sie es sein hätten müssen?

 

2.    Sind Ihnen solche Beispiele konkret aus dem Bereich aus Soja hergestellten Lecithins bekannt?


 

3.    Können Sie ausschließen, dass im österreichischen Handel Produkte Gen-Soja bzw. daraus erzeugtes Lecithin enthalten, ohne dass dies gekennzeichnet wäre?

 

4.    Wenn ja, auf Basis welcher Richtlinien bzw. Kontrollmechanismen und -häufigkeiten können Sie das ausschließen?

 

5.    Wie hat die Kennzeichnung von Produkten, die Gen-Soja enthalten, zu erfolgen?