7802/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.03.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Rudolf Plessl, Angela Lueger, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Unterbringungsmöglichkeiten für Jugendliche und Familien
In Österreich ist die gesellschaftliche Meinung zum Themenbereich Asyl und Migration gespalten. Zwar wird die Gewährung von Asyl für politisch Verfolgte verstanden und auch eingefordert, andererseits fallen plumpe Parolen wie "Ausländer raus" oder politische Forderungen nach "Nullzuwanderung" trotzdem immer noch auf fruchtbaren Boden.
Diese Bundesregierung hat sich deshalb vorgenommen - unter Einbindung möglichst vieler Interessengruppen - eine zukunfts- und vor allem bedarfsorientierte und Kriterien geleitete Lösung im Bereich der legalen Migration nach Österreich zu finden. Mit der Rot-Weiß-Rot- Card liegt nun eine praktikables und mehrheitsfähiges Angebot an ZuwanderInnen auf dem Tisch. Medial wird das Thema geregelte Zuwanderung aber kaum beachtet, denn die neuerliche Novellierung der Fremdenrechtsgesetze - laut Profil bereits zum 5ten Mal innerhalb von 22 Monaten - hat die Berichterstattung vollends in Beschlag genommen.
In dieser Novelle werden aber auch - nach derzeitigem Stand - eine wichtige und überfällige Klarstellungen getroffen: KEINE Schubhaft für Minderjährige (jünger als 16 Jahre) und die zwingende Prüfung und Anwendung gelinderer Mittel in allen anderen Fällen - Schubhaft darf nur das "allerletzte Mittel" sein! Für die Rückführung von Familien soll ein entsprechender Anforderungskatalog für die Unterbringungsquartiere verankert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Unterbringungsmöglichkeiten stehen für Jugendliche und Familien österreichweit zur Verfügung? (Bitte nach Anzahl, Trägerorganisation und Bundesland auflisten)
2. Wann wurden obige Unterbringungsmöglichkeiten errichtet, wann wurden dort zuletzt Modernisierungsmaßnahmen (Umbauten, Renovierung etc.) vorgenommen und wie häufig wurden und werden diese Einrichtungen genutzt? (Bitte nach Bundesland, Ort, Trägerorganisation und Zeitdauer der Nutzung auflisten)
3. Ist in Hinblick auf die bevorstehende Novelle im Rahmen der Einführung der Rot- Weiß-Rot-Card eine Ausweitung des Angebots an obigen Unterbringungsmöglichkeiten vorgesehen?
a. Wenn ja, liegen bereits Schätzungen über den notwendigen Umfang und die ungefähren jährlichen Kosten und deren Bedeckung vor? (Bitte nach Anzahl und Bundesland auflisten)
b. Wenn nein, wie wird mit dem bestehenden Angebot das Auslangen gefunden werden?