Eingelangt am 01.03.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Grosz, Mag.
Stadler
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
und Sport
betreffend die Förderung für forcierte
Jugendarbeit im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft 2008
Mit Beschluss des Nationalrats vom 3. Dezember
2003 wurde im Rahmen des Wachstums- und Standortgesetz 2003 mittels eines
Abänderungsantrags der Abgeordneten Stummvoll und Prinzhorn ein Betrag von
1 Million Euro für die forcierte Jugendarbeit im Hinblick auf die
Fußballeuropameisterschaft 2008 beschlossen. Diese Förderung ist
nunmehr in den Blickpunkt der medialen Berichterstattung gerückt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
folgende
Anfrage:
- In welchen Tranchen und zu
welchen Zeitpunkten wurde diese Förderung im Jahr 2004 an den
ÖFB überwiesen?
- Wie erfolgte die
Abrechnung zwischen ÖFB und dem zuständigen Sportministerium im
BKA?
- Ist es korrekt, dass mit
Schreiben vom 24. 1. 2005 das Bundeskanzleramt als für den Sport zum
damaligen Zeitpunkt zuständig die widmungsgemäße
Verwendung dieser Förderung gegenüber dem ÖFB schriftlich
bestätigt hat?
- Wenn ja, durch wen und in
wessen Auftrag?
- Wenn nein, gibt es andere
Schreiben bzw. Dokumente des BKA und Sportministeriums, die die
widmungsgemäße Verwendung der Förderung belegen bzw.
bestätigen?
- Der Kurier vom Sonntag,
vom 27. Februar 2011, berichtet, dass der Förderakt betreffend diese
Förderung verschwunden sein soll. Entspricht dies den Tatsachen und
wenn ja warum?
- Für die
widmungsgetreue Verwendung der gegenständlichen Förderung gibt
es also einerseits eine schriftliche Bestätigung des zuständigen
Bundeskanzleramtes vom Jänner 2005 und andererseits öffentliche
Aussagen des früheren ÖFB-Präsidenten Stickler, des derzeitigen
ÖFB-Präsidenten Wintner, sowie des amtierenden Bundesligapräsidenten
Rinner und des seit 2004 bis heute zuständigen Bundesligavorstand
Pangl, die die widmungsgetreue Verwendung der gegenständlichen
Förderung ebenfalls bestätigen und ihrerseits mit Dokumenten
belegen.