7806/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.03.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Grosz, Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend die Förderung für forcierte Jugendarbeit im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft 2008

 

Mit Beschluss des Nationalrats vom 3. Dezember 2003 wurde im Rahmen des Wachstums- und Standortgesetz 2003 mittels eines Abänderungsantrags der Abgeordneten Stummvoll und Prinzhorn ein Betrag von 1 Million Euro für die forcierte Jugendarbeit im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft 2008 beschlossen. Diese Förderung ist nunmehr in den Blickpunkt der medialen Berichterstattung gerückt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage:

  1. In welchen Tranchen und zu welchen Zeitpunkten wurde diese Förderung im Jahr 2004 an den ÖFB überwiesen?
  2. Wie erfolgte die Abrechnung zwischen ÖFB und dem zuständigen Sportministerium im BKA?
  3. Ist es korrekt, dass mit Schreiben vom 24. 1. 2005 das Bundeskanzleramt als für den Sport zum damaligen Zeitpunkt zuständig die widmungsgemäße Verwendung dieser Förderung gegenüber dem ÖFB schriftlich bestätigt hat?
    1. Wenn ja, durch wen und in wessen Auftrag?
    2. Wenn nein, gibt es andere Schreiben bzw. Dokumente des BKA und Sportministeriums, die die widmungsgemäße Verwendung der Förderung belegen bzw. bestätigen?
  4. Der Kurier vom Sonntag, vom 27. Februar 2011, berichtet, dass der Förderakt betreffend diese Förderung verschwunden sein soll. Entspricht dies den Tatsachen und wenn ja warum?
  5. Für die widmungsgetreue Verwendung der gegenständlichen Förderung gibt es also einerseits eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Bundeskanzleramtes vom Jänner 2005 und andererseits öffentliche Aussagen des früheren ÖFB-Präsidenten Stickler, des derzeitigen ÖFB-Präsidenten Wintner, sowie des amtierenden Bundesligapräsidenten Rinner und des seit 2004 bis heute zuständigen Bundesligavorstand Pangl, die die widmungsgetreue Verwendung der gegenständlichen Förderung ebenfalls bestätigen und ihrerseits mit Dokumenten belegen.

Gibt es für Sie daher einen Anlass bzw. Gründe an der ordnungsgemäßen Gewährung, Verrechnung und widmungsgemäßen Verwendung zu zweifeln?

    1. Wenn ja, welche?

 

Wien, am 1. März 2011