7810/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen, DI Josef Pröll

betreffend Familienbeihilfe für Eltern von Studierenden

Der periodische Bericht zur sozialen Lage der Studierenden macht regelmäßig umfassenden Reformbedarf im Bereich der Studienförderung deutlich. Aus methodischen Gründen können dabei allerdings keine Einkommensdaten der Eltern ermittelt werden. Während die Herkunft der Studierenden im Hinblick auf die Bildungsschicht sowie auf den Berufsstand der Eltern umfangreich dokumentiert ist, sind im Hinblick auf die ökonomische Zusammensetzung keine öffentlichen Daten verfügbar. Die monetäre Einschätzung möglicher Reformmaßnahmen und zukünftiger Entwicklungen wird hierdurch unnötig erschwert.

Da die Abwicklung der Familienbeihilfeverfahren ebenso wie die Ermittlung der Einkommensdaten durch die Finanzämter erfolgt und somit die Einkommensdaten für Familienbeihilfebezieherlnnen automationsunterstützt ermittelbar sind, lässt sich auf diese Weise die ökonomische Zusammensetzung der Wohnbevölkerung mit studierenden Kindern realitätsgetreu abbilden. Dieses Datenmaterial ist somit unverzichtbare Grundlage für eine ernst zu nehmende Reform des Familien- und Studienförderungswesens.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung nachstehende

Anfrage:

1.      Für wie viele StudienanfängerInnen wurde im Studienjahr 2008/09 einem Elternteil eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach der Summe der Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) beider Elternteile in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 200 000 EUR sowie aller Beträge darüber?


2.              Für wie viele Studierende (StudienanfängerInnen und bereits länger studierende Kinder zusammen) bezogen jene Eltern, bei denen einem Elternteil eine Familienbeihilfe für StudienanfängerInnen im Studienjahr 2008/09 zuerkannt wurde, Familienbeihilfe für mindestens einen Monat im jeweiligen Studienjahr, gegliedert nach der Summe der Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) beider Eltern teile in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 200 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

3.              Für wie viele minderjährige Kinder bezogen jene Eltern, bei denen einem Elternteil eine Familienbeihilfe für StudienanfängerInnen im Studienjahr 2008/09 zuerkannt wurde, Familienbeihilfe für mindestens einen Monat im jeweiligen Studienjahr, gegliedert nach der Summe der Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) beider Elternteile in Zweitausendfünfhundert- Euro-Gruppen von 0 EUR bis 200 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

4.              Für wie viele StudienanfängerInnen wurde im Studienjahr 2008/09 einem Elternteil eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Väter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 200 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

5.              Für wie viele StudienanfängerInnen wurde im Studienjahr 2008/09 Vätern eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§2 Abs. 2 EStG) der Väter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 200 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

6.              Für wie viele StudienanfängerInnen wurde im Studienjahr 2008/09 Müttern eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Väter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 200 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

7.              Wie hoch war das durchschnittliche Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Mütter von StudienanfängerInnen, für die einem Elternteil im Studienjahr 2008/09 eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Väter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 200 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

8.      Für wie viele StudienanfängerInnen wurde im Studienjahr 2008/09 einem Elternteil eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Mütter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 200 000 EUR sowie aller Beträge darüber?


9.              Für wie viele StudienanfängerInnen wurde im Studienjahr 2008/09 Vätern eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Mütter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

10.       Für wie viele StudienanfängerInnen wurde im Studienjahr 2008/09 Müttern eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Mütter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

11.       Wie hoch war das durchschnittliche Einkommen (§2 Abs. 2 EStG) der Väter von StudienanfängerInnen, für die einem Elternteil im Studienjahr 2008/09 eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Mütter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

12.       Für wie viele Studierende wurde im Studienjahr 2008/09 einem Elternteil eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach der Summe der Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) beider Elternteile in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

13.       Für wie viele Studierende wurde im Studienjahr 2008/09 einem Elternteil eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Väter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

14.       Für wie viele Studierende wurde im Studienjahr 2008/09 Vätern eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Väter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

15.       Für wie viele Studierende wurde im Studienjahr 2008/09 Müttern eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Väter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

16.  Wie hoch war das durchschnittliche Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Mütter von Studierenden, für die einem Elternteil im Studienjahr 2008/09 eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Väter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?


17.       Für wie viele Studierende wurde im Studienjahr 2008/09 einem Elternteil eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Mütter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

18.       Für wie viele Studierende wurde im Studienjahr 2008/09 Vätern eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Mütter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

19.       Für wie viele Studierende wurde im Studienjahr 2008/09 Müttern eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§2 Abs. 2 EStG) der Mütter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

20.       Wie hoch war das durchschnittliche Einkommen (§2 Abs. 2 EStG) der Väter von Studierenden, für die einem Elternteil im Studienjahr 2008/09 eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Mütter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

21.       Für wie viele SchülerInnen im 19. Lebensjahr wurde im Jahr 2009 einem Elternteil eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach der Summe der Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) beider Elternteile in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

22.       Für wie viele SchülerInnen im 19. Lebensjahr wurde im Jahr 2009 einem Elternteil eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Väter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

23.       Für wie viele SchülerInnen im 19. Lebensjahr wurde im Jahr 2009 Vätern eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Väter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

24.  Für wie viele SchülerInnen im 19. Lebensjahr wurde im Jahr 2009 Müttern eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Väter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?


25.       Wie hoch war das durchschnittliche Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Mütter von SchülerInnen im 19. Lebensjahr, für die einem Elternteil im Jahr 2009 eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Väter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

26.       Für wie viele SchülerInnen im 19. Lebensjahr wurde im Jahr 2009 einem Elternteil eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Mütter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

27.       Für wie viele SchülerInnen im 19. Lebensjahr wurde im Jahr 2009 Vätern eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Mütter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

28.       Für wie viele SchülerInnen im 19. Lebensjahr wurde im Jahr 2009 Müttern eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Mütter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

29.       Wie hoch war das durchschnittliche Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Väter von Studierenden, für die einem Elternteil im Studienjahr 2008/09 eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Mütter in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 100 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

30.       Wie hoch war die Summe der Einkommen beider Elternteile (§ 2 Abs. 2 EStG) unter jenen Eltern, bei denen einem Elternteil eine Familienbeihilfe für Studienanfängerinnen im Diplomstudium Humanmedizin jeweils in den Studienjahren von 1994/95 bis 2008/09 zuerkannt wurde, gegliedert nach Quartilen?

31.       Wie hoch war die Summe der Einkommen beider Elternteile (§ 2 Abs. 2 EStG) jener Eltern, bei denen einem Elternteil eine Familienbeihilfe für Studienanfängerinnen an einer öffentlichen Universität (§ 6 UG 2002) jeweils in den Studienjahren 1994/95, 1999/00, 2004/05 und 2009/00 zuerkannt wurde, im Median gegliedert nach allen öffentlichen Universitäten?

32.       Für wie viele Studierende, für die jeweils in den Kalenderjahren 1994, 1999, 2004 und 2009 für mindestens einen Monate eine Familienbeihilfe ausbezahlt wurde, wurde diese wegen Überschreitens der Zuverdienstgrenze nach § 5 Abs. 1 FLAG durch die Studentin oder den Studenten wieder zurückgefordert, gegliedert nach der Summe der Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) beider Elternteile in Zweitausendfünfhundert-Euro-Gruppen von 0 EUR bis 200 000 EUR sowie aller Beträge darüber?

33.       An wie viele jener Studierenden, für die im Kalenderjahr 2009 mindestens einen Monate eine Familienbeihilfe ausbezahlt wurde, wurde diese mindestens einmal direkt ausbezahlt?