7811/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.03.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Werner Herbert

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Auswirkungen der Erkenntnisse V 88,89/10-9 und V 87/10-9 des Verfassungsgerichtshofes

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende


Anfrage

 

1.    Wie viele Disziplinarsenate des BMI sind davon betroffen?

2.    Wie viele Verfahren wurden durch die betroffenen Senate schon mit Bescheid erledigt?

3.    Welche Auswirkung haben die Erkenntnisse des VfGH auf die durch die betroffenen Senate getroffen Disziplinarmaßnahmen?

4.    Entstehen durch die Erkenntnisse des VfGH Verfahrensverzögerungen bei derzeit anhängigen Verfahren?

5.    Wenn „JA“, mit welchen zeitlichen Verzögerungen muss gerechnet werden? (Aufgegliedert auf die einzelnen Verfahren)

6.    Ist damit zu rechen, dass Verfahren ganz oder teilweise nicht fristgerecht erledigt werden können?

7.    Wenn „JA“, was sind die besonderen Gründe dafür?

8.    Wie viele Verfahren würde das betreffen?

9.    Entsteht dadurch ein zusätzlicher finanzieller Aufwand?

10. Wenn „JA“, wie hoch ist dieser?

11. Wodurch entsteht dieser genau?

12. Wie viele Verfahren hat es schon betroffen?

13. Wie hoch sind die Kosten, die dadurch schon entstanden sind?

14. Wie viele Verfahren sind von diesen betroffenen Disziplinarsenaten durchgeführt worden?

15. Wie viele sind davon abgeschlossen worden?

16. Wie viele sind noch anhängig?

17. Welche Auswirkung haben die Erkenntnisse des VfGH auf die noch anhängigen Verfahren?

18. Müssen Verfahren eingestellt werden?

19. Aus welchen Gründen müssen diese eingestellt werden?

20. Wenn „JA“, wie viele sind davon betroffen?

21.  Sind durch diese Entscheidungen nicht alle von den betroffenen Senaten durchgeführten Verfahren nichtig?

22. Wenn „JA“, wird diese Nichtigkeit amtswegig aufgegriffen?

23. Wenn „NEIN“, warum nicht?

24. Wenn „NEIN“, warum werden Erkenntnisse aufgehoben und bleiben Beschlüsse (z.B. Einleitungs- oder Verhandlungsbeschlüsse), die von derselben Kommission gefasst wurden, bestehen?

25. Wie wirken sich die Erkenntnisse des VfGH auf abgeschlossene, rechtskräftige Entscheidungen der betroffenen Senate aus?

26. Welche Auswirkungen haben die Antworten auf die Fragen 1-4 auf abgeschlossene, rechtskräftige Entscheidungen der betroffenen Senate?

27. Handelt es sich nach dem Erkenntnis nunmehr um ein unzuständiges oder ein unrichtig zusammengesetztes Kollegialorgan, oder doch eher um eine Nichtbehörde?

28. Werden die laufenden Verfahren der betroffenen Kommissionen weitergeführt oder bis zur Klärung der weiteren Vorgangsweise ruhend gestellt?

29. Wer ist für die festgestellte Rechtswidrigkeit verantwortlich?

30. Was kostet dieser Fehler der Republik? (Aufgelistet nach Verfahrenskosten, Rückerstattung von Geldstrafen, Aufhebungen von Entlassungen und Nachzahlung der Bezüge)