7819/J XXIV. GP
Eingelangt am
01.03.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Petzner, Mag. Stadler
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Information über eine Telefonüberwachung
Am 28. Oktober 2010 berichtete das Nachrichtenmagazin NEWS: „Die Auswertung von Kulterers abgehörten Gesprächen zeigt, dass der Exbanker immer noch über ein exzellentes Netzwerk in den Bereichen Politik, Medien und Wirtschaft verfügt. So informierte der BZÖ-Politiker Stefan Petzner Kulterer über seine Aussage vor den Ermittlern der SOKO Hypo…“
Per Gesetz ist geregelt, dass jede Person, gegen welche eine Telefonüberwachung durchgeführt wurde oder die Teil einer erfolgten Telefonüberwachung einer dritten Person war, darüber informiert werden muss, dass eine Telefonüberwachung stattgefunden hat. Dies hat im vorliegenden Fall nach wie vor nicht stattgefunden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Hat es gegenüber NRAbg. Stefan Petzner im Zusammenhang mit dem Fall Hypo Alpe Adria eine Telefonüberwachung gegeben? Falls ja, in welchem Zeitraum und in welchem Zusammenhang?
2. Ist NRAbg. Stefan Petzner Teil einer erfolgten Telefonüberwachung gegenüber einer dritten Person gewesen?
a) Falls ja, in welchem Zeitraum und in welchem Zusammenhang?
b) Falls ja, warum wurde die gesetzliche Informationspflicht über die erfolgte Telefonüberwachung gegenüber NRAbg. Stefan Petzner seit Oktober 2010 bis aktuell zum Zeitpunkt dieser Anfrage noch immer nicht erfüllt?
3. Welche Schritte gegen welche konkreten Verantwortlichen wurden Ihrerseits im Zusammenhang mit der illegalen und gesetzeswidrigen Weitergabe an Dritte von Protokollen aus Telefonüberwachungen unternommen und welches Ergebnis haben Sie bislang?