7821/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Maßnahmenpaket gegen das Bienensterben aufgrund von Maisbeizmitteln

 

 

Die Zwischenergebnisse einer Studie der AGES mit der Bezeichnung „MELISSA“, die das Auftreten von Bienenverlusten in Mais, Kürbis- und Rapsanbaugebieten Österreichs und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln untersuchte, zeigten bereits, dass Bienen durch insektizidgebeiztes Saatgut geschädigt werden.

 

Dennoch haben Sie die giftigen Saatgutbeizmittel nicht verboten, sondern lediglich die Anwendungsvorschriften etwas geändert. In einer Information der AGES werden sogar die Empfehlungen der Pflanzenschutzmittelfirmen Bayer und Syngenta im Punkt 6 direkt übernommen: "Was der Imker machen kann: Für ausreichende Wasserversorgung der Bienen sorgen (Bienentränke). Es wird empfohlen, Bienenstöcke nicht näher als 20 m von einem mit Mais bzw. Kürbis zu bestellenden Acker aufzustellen."!

 

Basierend auf dem nun vorliegenden dritten Zwischenbericht des Forschungsprojekts „MELISSA“ sowie unter Berücksichtigung der bisherigen Anfragen und Anfragebeantwortungen 820/AB (XIV. GP), 5134/AB XXIV. GP und 6550/AB XXIV. GP stellen die unterfertigten Abgeordneten daher die weitere folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Im dritten Zwischenbericht des Forschungsprojekts „MELISSA“ finden sich in den Tabellen zur Angabe der Wirkstoff-Rückstände in den Proben (S. 58, 60, 61 und 63) nur die Angaben, wie viele Proben jeweils über der Bestimmungsgrenze lagen.
Wie hoch sind jeweils die genauen Gehalte der entsprechenden Wirkstoffe über der Bestimmungsgrenze?

2.    Im dritten Zwischenbericht des Forschungsprojekts „MELISSA“ findet sich die Feststellung, dass sich das Risiko für die Bienen in einigen der 2009 von Bienenschäden betroffenen Gebiete durch die Einhaltung der von der Behörde vorgeschriebenen Maßnahmen „nachhaltig“ reduzieren habe lassen (S. 94, 3. Abs.). Worauf basiert diese Schlussfolgerung konkret? Gibt es neben den angeführten Beispielfällen, in denen es im Gegensatz zum Jahr 2009 trotz erneuter Anwendung von insektizidgebeiztem Maissaatgut im Jahr 2010 zu keinen Bienenschäden mehr gekommen ist (S. 94, 3. Abs.) noch weitere Fälle, mit denen das Jahr 2009 und 2010 verglichen werden kann? Und wie waren bei diesen weiteren Fällen die Ergebnisse?

3.    Sind die Hersteller der neonicotinoidhaltigen Pestizide im Forschungsprojekt „MELISSA“ eingebunden? Wenn ja, welche Hersteller und in welcher Form (Rechte und Pflichten) sind diese eingebunden? Gibt es eine Mitfinanzierung dieser Hersteller an „MELISSA“? Wenn ja, von wem und in welcher Höhe? Gibt es sonstige Vereinbarungen zwischen der AGES oder dem BMLFUW und diesen Herstellern im Zusammenhang mit Bienenschäden in Mais, Kürbis- und Rapsanbaugebieten Österreichs? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus?

4.    Die Hersteller der neonicotinoidhaltigen Pestizide für die Saatgutbeizung weigerten sich in Österreich bisher, Entschädigungen an die von Bienenschäden betroffenen Imker zu zahlen. Stattdessen wird auf Anwendungsfehler der Landwirte verwiesen.
Welche Strategie gibt es seitens des BMLFUW, damit von entsprechenden Bienenschäden betroffene Imker eine Entschädigung erhalten?

5.    Im dritten Zwischenbericht des Forschungsprojekts „MELISSA“ werden Anhaltspunkte dafür gesehen, dass „vereinzelt die vorgeschriebenen behördlichen Auflagen … nicht in jedem Fall eingehalten wurden“ (S. 95, Abs. 2; S. 81). Wer sind Ihrer Einschätzung nach die Hauptverantwortlichen für die aufgetretenen Bienenschäden durch neonicotinoidhaltige Pestizide in gebeiztem Saatgut?

6.    In den Schlussfolgerungen im dritten Zwischenbericht des Forschungsprojekts „MELISSA“ (S. 100, 2. und 3. Abs.) wird aufgezeigt, dass „noch beträchtlicher Informations- und Verbesserungsbedarf besteht“ hinsichtlich „Problembewusstsein“ bei den Landwirten und der weiteren Verbesserung der „bestehenden Technik“.
Wie wird 2011 sichergestellt, dass die Landwirte ihr Bewusstsein für den Bienenschutz im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln schärfen können?

7.    In den Schlussfolgerungen im dritten Zwischenbericht des Forschungsprojekts „MELISSA“ (S. 99, 4. Abs.) wird aufgezeigt, dass „ein Verlust der insektiziden Saatgutbehandlungsmittel gravierende Folgen für die Mais- und Tierproduktion in Österreich hätte“, weil „viele Betriebe ihre derzeitige Bewirtschaftungsform nicht aufrechterhalten könnten“. Dies zeigt, dass die pflanzenbauliche Alternative der Einhaltung einer ausreichenden „Fruchtfolge“ zu wenig beachtet wird.
Welche Ausstiegsszenarien seitens des BMLFUW bzgl. neonicotinoidhaltiger Beizmittel gibt es?