7830/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Nulltoleranz bei Importen von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen in Futtermitteln

 

Im Oktober 2010 hat EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der EU-weit einheitliche Standards für Nachweisverfahren und Probenahme bei GVO-Kontrollen von Futtermittelimporten vorsieht. Danach will die EU-Kommission bei Futtermitteln 0,1 Prozent Verunreinigung mit in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) tolerieren und so die bisher gültige Nulltoleranz kippen. Und das, obwohl sogar die USA, die am stärksten auf die Aufhebung der Nulltoleranz drängen, selbst keine GVO importieren, die in den USA nicht zugelassen sind.

Derzeit müssen nicht zugelassene GVO EU-weit  rückgerufen werden. Mit ihrem Vorschlag geht die Kommission vor den jahrelangen, massiven Lobbykampagnen der Futtermittel- und Agrarindustrie in die Knie. Durch das Abgehen von der Null-Toleranz würde das Vorsorgeprinzip als eines der Grundprinzipien der EU-Lebensmittelpolitik ausgehebelt und der schleichenden Kontamination der gesamten Lebensmittelkette Vorschub geleistet. Inzwischen drängen einige Mitgliedsländer auch auf die Einführung einer 0,1-Toleranz für nicht zugelassene GVO bei Lebensmitteln, da eine Trennung der Agrarrohstoffe für verschieden Verwendungszwecke als nicht praktikabel erachtet wird.

In einer Abstimmung im "Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit" am 22. Februar fand der Vorschlag der Kommission auch mit österreichischer Zustimmung die erforderliche Mehrheit. Der Ministerrat wird innerhalb der nächsten drei Monate über den Kommissionsvorschlag beraten. Eine Ablehnung ist nur noch mit einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedsstaaten möglich. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Mit welcher Begründung hat Österreich bei der Abstimmung im "Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit" am 22. Februar dem Kommissionsvorschlag zugestimmt?


 

2. Welche konkrete Position vertritt Österreich hinsichtlich der Aufhebung bzw. der Beibehaltung der Null-Toleranz bei Importen von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Futtermitteln auf EU-Ebene? Gibt es dazu Stellungnahmen bzw. Fachmeinungen seitens der AGES oder des Umweltbundesamtes? Wenn ja, bitte um die Übermittlung der vollständigen Stellungnahmen.

3. Wie viele Probenziehungen bezüglich Kontamination von Lebensmittel mit GVO wurden in den letzen drei Jahren in Österreich durchgeführt? Was ist das Ergebnis der Untersuchungen? Wurden dabei auch nicht zugelassene GVO nachgewiesen? Wenn ja, in wie vielen Fällen und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?