7831/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Nulltoleranz bei Importen von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen in Futtermitteln

 

Im Oktober 2010 hat EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der EU-weit einheitliche Standards für Nachweisverfahren und Probenahme bei GVO-Kontrollen von Futtermittelimporten vorsieht. Danach will die EU-Kommission bei Futtermitteln 0,1 Prozent Verunreinigung mit in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) tolerieren und so die bisher gültige Nulltoleranz kippen. Und das, obwohl sogar die USA, die am stärksten auf die Aufhebung der Nulltoleranz drängen, selbst keine GVO importieren, die in den USA nicht zugelassen sind.

Derzeit müssen nicht zugelassene GVO EU-weit  rückgerufen werden. Mit ihrem Vorschlag geht die Kommission vor den jahrelangen, massiven Lobbykampagnen der Futtermittel- und Agrarindustrie in die Knie. Durch das Abgehen von der Null-Toleranz würde das Vorsorgeprinzip als eines der Grundprinzipien der EU-Lebensmittelpolitik ausgehebelt und der schleichenden Kontamination der gesamten Lebensmittelkette Vorschub geleistet. Inzwischen drängen einige Mitgliedsländer auch auf die Einführung einer 0,1-Toleranz für nicht zugelassene GVO bei Lebensmitteln, da eine Trennung der Agrarrohstoffe für verschieden Verwendungszwecke als nicht praktikabel erachtet wird.

In einer Abstimmung im "Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit" am 22. Februar fand der Vorschlag der Kommission auch mit österreichischer Zustimmung die erforderliche Mehrheit. Der Ministerrat wird innerhalb der nächsten drei Monate über den Kommissionsvorschlag beraten. Eine Ablehnung ist nur noch mit einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedsstaaten möglich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Welche konkrete Position vertritt Österreich hinsichtlich der Aufhebung bzw. der Beibehaltung der Null-Toleranz bei Importen von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Futtermitteln auf EU-Ebene?


 

2. Die gentechnikfreie Fütterung und Vermarktung hat sich bereits in vielen landwirtschaftlichen Betrieben sowie in der österreichischen Lebensmittelbranche (Molkereien, Schlachtbetriebe, Handelsketten) etabliert. Welche Anreize setzen Sie, damit auch in der Schweine- und Geflügelbranche auf gentechnikfreie Fütterung umgestellt wird?

 

3. Wie viele Eiweißfuttermittel wurden in den letzten drei Jahren nach Österreich importiert (bitte um eine jährliche Aufstellung)?

4. Welche Maßnahmen treffen Sie, damit das eklatante Proteinversorgungsproblem der Viehwirtschaft in Österreich gelöst wird (Eiweißfuttermittelplan)?

5. Welche Anstrengungen unternehmen Sie, damit verstärkt GVO-freie Futtermittel am österreichischen Markt angeboten werden?

6. Wie viele Probenziehungen bezüglich Kontamination von Futtermitteln mit GVO wurden in den letzen drei Jahren (2008, 2009 und 2010) in Österreich durchgeführt? Wie hoch waren die GVO-Kontaminationen in Prozenten gemäß Quantifizierung? Welche Maßnahmen wurden bei Überschreitung des Kennzeichnungsschwellenwertes getroffen?

7. Wurden bei den GVO-positiven Futtermittelproben auch in der EU nicht zugelassene Konstrukte gefunden bzw. wurde gezielt nach solchen gesucht? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? In welchen Fällen von positiven Proben handelt es sich um GVO-Mais, in welchen um GVO-Soja bzw. sonstige GVO?

 

8. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die AMA-Gütesiegel-Richtlinie bei allen tierischen und pflanzlichen Kategorien die Verwendung von gentechnikfreien Rohstoffen und Futtermitteln vorschreibt? Wenn nein, warum nicht?

 

9. Kann derzeit das AMA-Gütesiegel zusätzlich auch für die Kennzeichnung von Bio-Produkten verwendet werden, oder ist das AMA-Gütesiegel ausschließlich für konventionelle Produkte vorgesehen?