7833/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Überwachungsprogramm für Chemikalien, Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel POPs und Nanomaterialien“

 

Dem neunten Umweltkontrollbericht ist im Kapitel Chemikalien, Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel folgendes zu entnehmen.

 

„Die Sicherheit im Umgang mit Chemikalien, Biozid-Produkten, Pflanzenschutzmitteln und POPs ist rechtlich durch die vorhandene Gesetzgebung weitgehend abgedeckt. Mängel in der Umsetzung sind vor allem auf fehlendes Wissen der Betroffenen zurückzuführen.

Um die Effektivität der bestehenden Rechtsinstrumente im Bereich Chemikalien, Biozid-Produkten, Pflanzenschutzmitteln und POPs zu überprüfen und in ihrer Wirksamkeit zu unterstützen, ist ein interministeriell abgestimmtes Überwachungsprogramm für Produkte erforderlich, das auch Internethandel und importierte Güter einschließt“.

 

Um die umweltpolitischen Ziele zu erreichen, sind insbesondere folgende Maßnahmen notwendig:

 

„Ein Marktmonitoring ist zu etablieren, um zu prüfen, ob die Chemikalien-, Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel-Gesetzgebung wirksam ist und eingehalten wird. Dafür ist ein interministeriell abgestimmtes Überwachungsprogramm für Produkte (Chemikalien, Biozide, Pflanzenschutzmittel, POPs, Nanomaterialien) einzuführen, das Internethandel und importierte Güter einschließt (BMLFUW, BMG, BMASK)“.


 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage:

 

1.        Welche Positionen nehmen zu diesem Überwachungsprogramm die zuständigen Ressorts ein?

 

2.        Liegt das interministeriell abgestimmte Überwachungsprogramm für Produkte (Chemikalien, Biozide, Pflanzenschutzmittel POP´s und Nanomaterialien) bereits vor?

 

3.        Wenn ja, ab welchem Jahr soll dieses realisiert werden?
Wenn nein, warum nicht?

 

4.        Sind für die Realisierung – insbesondere um die Bundeszuständigkeit der Überwachung und Kontrolle auf allen Ebenen abzusichern – gesetzliche Änderungen erforderlich?

 

5.        Wie wird dabei das Ressort in diesem Zusammenhang Vollziehungs- und Kontrollprobleme im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung lösen?

 

6.        Wie soll der Internethandel mit diesen Produkten kontrolliert werden?