7834/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.03.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen – Kursgewinnsteuer Neu“
Mit der AB 6446/XXIV.GP vom 3.12.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zu einer gleichlautenden Anfrage beantwortet (nach der ersten Anfrage vom 18.01.2010/ 3741 J).
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von Wertpapieren und Derivaten grundsätzlich neu geregelt. Danach ist das Kreditinstitut, auf dessen Depot das Wertpapier liegt, verpflichtet, Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Mit der Abfuhr der Kapitalertragsteuer ist eine Endbesteuerungswirkung verbunden, so dass in Zukunft die Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren nicht mehr in der Einkommensteuererklärung deklariert werden müssen. Sollte ein Kapitalertragsteuerabzug nicht möglich sein (z.B. weil sich das Wertpapier auf einem ausländischen Depot befindet), ändert sich nichts an der Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur korrekten Deklarierung in der Einkommensteuererklärung.
Diese neue Regelung gilt für alle Wertpapiere, die in diesem Jahr gekauft und nach dem 1.Oktober verkauft werden. Für Kursgewinne aus Wertpapieren, die schon früher erworben wurden oder schon vor dem 1.Oktober verkauft werden, gilt noch die alte Regelung.
Diese neue Besteuerungsregelung wird nun von den österreichischen Banken beim VfGH angefochten. Der VfGH soll die neue Kursgewinnsteuer (Kapitalertragsteuer) auf Aktien, Fonds, Derivate und Anleihen zu Fall bringen.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für die Jahre 2009 und 2010 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Halten sie die gesetzlichen Maßnahmen im Budgetbegleitgesetz 2011 für ausreichend, dass Kursgewinne von Wertpapieren und Derivaten auch vollständig versteuert werden?
2. Welche Maßnahmen werden seitens des Ressorts bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmungen dahingehend ergriffen (1.Oktober 2011), dass die Spekulationsgewinne nach der noch geltenden alten Rechtslage tatsächlich versteuert werden?
3. Welche Steuereinnahmen wurden in den Jahren 2009 und 2010 durch die korrekte Deklarierung von Spekulationsgewinnen in den Einkommenssteuererklärungen erzielt und eingenommen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
4. Wie hoch waren in diesen beiden Jahren die geschätzten Mindereinnahmen wegen fehlender gesetzeskonformer Deklaration von Spekulationsgewinnen in den Einkommenssteuererklärungen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
5. In wie vielen Fällen kam es in den letzten 3 Jahren (2008 – 2010) wegen Nichtdeklaration von Spekulationsgewinnen zu Finanzstrafverfahren (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre)?
6. Welche Sanktionen und Strafen gab es in diesen Jahren (Aufschlüsselung dieser auf Jahre)?
7. Wie viele Verfahren sind derzeit noch offen und noch nicht rechtskräftig entschieden?
8. Wie viele Selbstanzeigen gab es in den letzten 3 Jahren wegen Nichtdeklaration von Spekulationsgewinnen in den Steuererklärungen (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre)?
9. Welche Zahlungen wurden in diesen Jahren strafbefreiend geleistet (Aufschlüsselung auf Jahre)?