7854/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.03.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Sektion Sport – Abteilung V/2

 

 

 

Unter der Adresse http://www.sportministerium.at ist ein offener Brief abrufbar. Dieser lautet in entsprechenden Auszügen wie folgt:

„…Der Sport ist für mich nicht die wichtigste Nebensache der Welt, sondern er ist Hauptsache (…) Vorbild und auch Ansporn für viele, selber aktiv Sport zu betreiben sind immer auch erfolgreiche Spitzensportlerinnen und Spitzensportler. Damit ein derartiger Boom nicht verpufft, weil der Auslöser dafür lediglich durch die Anwendung unsauberer Mittel möglich war, werde ich der Dopingbekämpfung höchste Priorität einräumen. Hier darf man nicht länger wegschauen und nichts verharmlosen! Wer dopt, betrügt - sich selber, Kollegen, Sponsoren, Unterstützer, die Sport-Community, aber vor allem viele Menschen, die mitgefiebert und vielleicht auch nachgeeifert haben. Ich werde das nicht tolerieren.

In diesem Sinne: Die ehrliche und professionelle Arbeit unserer Sportlerinnen und Sportler, die rege sportliche Betätigung von Millionen Menschen in Österreich sowie die Motivation zur sportlichen Betätigung für unsere Kinder sind mir ein Ansporn, den Sport als Minister in der Politik jenen Stellenwert einzuräumen, den er verdient.

Grundsätzlich gliedert sich das Ministerium in mehrere Sektionen, welche wiederum in Abteilungen unterteilt werden. In diesem Kontext sind insbesondere zwei Aufgabenbereiche der Sektion Sport – Abteilung V/2 hervorzuheben:

 

 

Aufgrund der unbesetzten Stelle des Leiters der Abteilung V/2 könnte hierbei der Eindruck entstehen, dass dieser Funktion und den damit verbundenen Aufgaben (insbesondere der Dopingbekämpfung) anscheinend doch kein so hoher Stellenwert eingeräumt wird.

 


Vor diesem Hintergrund richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie lautet die dienstrechtliche Bewertung dieses Arbeitsplatzes?

 

2.    Wie lange ist dieser Arbeitsplatz bereits unbesetzt?

 

3.    Warum war der Arbeitsplatz von mindestens 1.12.2009 (laut Homepage) nicht besetzt?

 

4.    Kann man daraus schließen, dass dieser Arbeitsplatz nicht notwendig ist und ihn daher einsparen?

 

5.    Wer ist vorübergehend mit der Leitung der Abteilung betraut?

 

6.    Wann wurde die vorübergehende Leitung übernommen?

 

7.    Welcher Verwendungsgruppe gehört diese Person an?

 

8.    Wer hat in diesem Zusammenhang die Agenden der Dopingbekämpfung übernommen und welche Qualifikation besitzt diese Person?

 

9.    Wann wurde dieser Arbeitsplatz ausgeschrieben?

 

10. Welche Qualifikationen benötigen die Bewerber?

 

11. Wie viele Bewerber gab es für diesen Arbeitsplatz?

 

12. Gibt es mittlerweile einen geeigneten Nachfolger für diesen Arbeitsplatz?

 

13. Warum wurde Herr Mag. Domschitz mit 1. März 2011 als Leiter der Abteilung V/2 vom Bundeskanzleramt dienstzugeteilt?

 

14. Wird/Hat die Ausschreibung und Bewertung Herrn Mag. Domschitz als Erstgereihten hervorbringen/hervorgebracht?

 

15. Warum musste die Bewertung des Leiters der Abteilung V/2 von bisher A/1/6 auf A/1/7 angehoben werden, obwohl die anderen Abteilungsleiter nur mit A/1/4 bewertet sind und der Abteilungsleiter V/2 als Stellvertreter des Sektionsleiters schon deswegen mit  A/1/6 bewertet war?

 

16. Ist es korrekt, dass in Ermangelung einer Nachbesetzung des Sektionsleiters und dessen Stellvertreters und Abteilungsleiter V/2 der Abteilungsleiter V/4 die Sektion geführt hat?