7865/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.03.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Elternbegleitung ins Krankenhaus

 

 

In diversen Medien war in den letzten Wochen ein Brief einer Mutter zu lesen, in dem diese Ihre Erlebnisse rund um eine Mandeloperation ihrer sechsjährigen Tochter beschreibt.

Unter anderem schreibt die Mutter: „diese Woche war ich zum OP-Vorgespräch und musste eine Einverständniserklärung unterzeichnen, dass ich als Mutter in der Nacht bei meiner Tochter bleibe, da mein Mann nicht darf…..Grund dafür, dass es meinem Mann nicht gestattet ist, sollte eine muslimische Mutter über Nacht auch bei Ihrem kranken Kind im Spital bleiben, erlauben es die muslimischen Väter nicht, dass im selben Zimmer auch ein nicht muslimischer Mann ist.“

Dies stellt eine massive Einschränkung der Entscheidungen von Familien dar. Verschiedene familiäre Situationen, machen es für Mütter manchmal unmöglich, Ihr Kind zu begleiten. Unlösbar scheint eine solche Situation vor allem für alleinerziehende Väter zu sein; deren Kinder müssen aufgrund solcher Situationen dann wohl alleine im Krankenhaus bleiben.

 

 

Dazu stellen die unterfertigen Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen dieser Brief bekannt?

2.    In welchen österreichischen Krankenhäusern dürfen nur Mütter Ihre kranken Kinder ins Krankenhaus begleiten?

3.    Wie viele Kinder wurden im Jahr 2010 von Ihren Eltern ins Krankenhaus begleitet? (aufgeschlüsselt nach Bundesländer)

4.    Wie viele Kinder wurden dabei von Ihren Müttern begleitet?

5.    Wie viele Kinder wurden dabei von Ihren Vätern begleitet?

6.    Wie viele Kinder wurden dabei von anderen Familienmitgliedern begleitet?

7.    Wenn Väter Ihre Kinder aus obern genannten Gründen nicht begleiten dürfen, wie sollen sich alleinerziehende Väter verhalten?

8.    Widerspricht eine solche Vorgangsweise dem Gleichheitsgrundsatz?