7866/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gaßner

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verordnung zur weiteren Verschleierung der tatsächlichen Einkommen der Bauern

(LuF-PauschVO2011)

Bei der Diskussion zum Einkommensbericht des Rechnungshofes, Bereich Land- und Forstwirtschaft, zeigte sich sowohl im Rechnungshofausschuss als auch im Plenum, dass die Repräsentativität der Einkommensdaten stark angezweifelt wird. Insbesondere das zahlenmäßige Verhältnis zwischen pauschalierten und buchführenden Betrieben - letztere alleine werden stichprobenweise für die Ermittlung herangezogen - führt zu einer verzerrten Aussagekraft.

Im RH-Bericht heisst es dazu: "Da die Einkommen in der Land- und Forstwirtschaft aufgrund von Pauschalierungen in den Administrativdaten (Einkommensteuerdaten) nur zu einem kleinen Teil vorkommen, werden für den Allgemeinen Einkommensbericht die Ergebnisse des Grünen Berichts“ herangezogen. (...) Mit Hilfe einer Stichprobenerhebung unter buchführenden Betrieben werden Einkünfte bzw. Einkommen in der Land- und Forstwirtschaft ermittelt. Die Einkommenswerte sind repräsentativ für die Grundgesamtheit aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich."

Mit einer überfallsartigen Erlassung einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2011) hat der Bundesminister zu einer weiteren Intransparenz bei der Ermittlung der tatsächlichen Einkommen der Bauern beigetragen. Entgegen der Ankündigung in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung (4079/AB XXIV.GP), wurde die Verordnung nicht zur Begutachtung und Stellungnahme versendet. Gemäß dieser Verordnung, die - unmittelbar nach Beschluss des Budgets - am 27.12.2010 erlassen wurde, wird u.a. die Einheitswertgrenze für die Vollpauschalierung von bisher 65.500 auf 100.000 angehoben. Damit erhöht sich die Zahl jener land- und forstwirtschaftlichen Betriebe beträchtlich, bei denen wegen der Vollpauschalierung die tatsächlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben für die Gewinnermittlung grundsätzlich nicht von Bedeutung sind.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

 

1   Warum wurde die genannte Verordnung ohne Einbindung bzw. Vorinformation des Koalitionspartners erlassen?

2.        Warum wurde die Verordnung entgegen Ihrer konkreten Ankündigung in der Anfragebeantwortung 4079/AB XXIV.GP (Die neue LuF-PauschVO wird im Laufe des Jahres 2010 erstellt. Der Entwurf wird dann zur Begutachtung und Stellungnahme versendet werden.“) nicht zur Begutachtung und Stellungnahme versendet?

3.        Wie viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe fallen unter die Einheitswertgrenze 65.500?

4.        Wie viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe fallen unter die Einheitswertgrenze 100.000?

5.        Wie viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe hatten zum Stichtag 31.12.2010 eine zwingende Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. doppelte Buchführung?

6.        Wie viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben ab 1.1.2011 eine zwingende Einnahmen- Ausgaben-Rechnung bzw. doppelte Buchführung?

7.        Wie stellt sich das Verhältnis buchführende : nichtbuchführende Betriebe vor und nach der Verordnung dar (genau Zahlen der jeweiligen Kategorie)?

8.        Was waren die Gründe für die Erlassung der Verordnung in der vorliegenden Form?

9.        Welche budgetären Auswirkungen sind mit der genannten Verordnung verbunden?

10.     Sind Sie bereit, auch für andere Berufsgruppen oder Pensionisten ähnliche steuerliche Erleichterungen wie für die Bauern zu erlassen?