7868/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.03.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend die Soldaten der Streif

 

 

Auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport findet sich unter anderem folgender Bericht:

 

Die Soldaten der Streif

Kitzbühel, 18. Jänner 2011  - Im Jahr 1959 hatte noch nicht jeder österreichische Haushalt einen Fernsehseher, als der ORF zum ersten Mal aus der Schimetropole Kitzbühel eine Aufzeichnung des spektakulären Hahnenkammrennes sendete.

In diesen Zeitraum fällt auch der Beginn der Unterstützung durch das Österreichische Bundesheer als Partner des Skiclubs Kitzbühel für Aufgaben wie Pistenpräparierung, Zaunaufstellung und die Errichtung von Sicherheitseinrichtungen.

Unzählige von Arbeitsstunden wurden von tausenden Soldaten in diesen 52 Jahren erbracht. In diesen Jahrzehnten hat sich die Arbeitsweise wesentlich verändert: Was früher reine "Handarbeit" war wird heute durch unzählige technische Einrichtungen unterstützt.

Auch heuer stellt das Österreichische Bundesheer wiederum an die 150 Soldaten der 6. Jägerbrigade aus verschiedenen Tiroler Garnisonen dem Kitzbüheler Skiclub zur Assistenz und Hilfeleistung zur Verfügung, damit die Rennen auf der Streif und am Ganslernhang ein Erfolg werden.

Skiclub-Präsident Michael Huber meint bei der Begrüßung der Soldaten: "Diese Zusammenarbeit hat Tradition, und wir haben auch dieses Jahr wieder gute Chancen auf eine erfolgreiche Renndurchführung." Diesen Worten schloss sich Rennleiter Peter Obernauer an. Für ihn ist die Mithilfe des Bundesheeres eine wertvolle Erleichterung.

"Die Voraussetzungen für unsere Arbeit wechseln jedes Jahr, doch gemeinsam werden wir wieder beste Bedingungen für erfolgreiche Hahnenkamm-Rennen schaffen", sagte Herbert Hauser, Pistenchef für die Abfahrt, bevor er die Soldaten in die jeweiligen Arbeitsgruppen einteilte.

Überzeugt von der gut funktionierenden Kooperation und der Flexibilität des Kitzbühler Skiclubs ist auch der Kommandant der eingeteilten Soldaten, Oberleutnant Stefan Fankhauser (Kommandant der 3. Kompanie des Jägerbataillons 24), der mit seinen Männern tatkräftig die geforderten Aufgaben erfüllt.

Ein Bericht der Redaktion Militärkommando Tirol

Die Praxis, für eine private Veranstaltung 150 Soldaten des Bundesheeres abzustellen, ist gesetzlich nicht gedeckt.

 

§ 2 Abs 1 Wehrgesetz lautet:

 

§ 2. (1) Dem Bundesheer obliegen

a)

die militärische Landesverteidigung,

b)

auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt,

c)

die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und

d)

die Hilfeleistung im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste (Auslandseinsatz).

Die Aufgaben nach den lit. b und c (Assistenzeinsätze) sind, sofern hiefür nicht ein selbständiges militärisches Einschreiten zulässig ist, nur insoweit wahrzunehmen, als die gesetzmäßige zivile Gewalt die Mitwirkung des Bundesheeres in Anspruch nimmt. Die Aufgabe nach lit. d ist nur insoweit wahrzunehmen, als die jeweils zuständigen Organe die Entsendung von Angehörigen des Bundesheeres in das Ausland beschließen.

 

Keine der genannten Aufgaben ist erfüllt, und der Schiclub Kitzbühel stellt nach dem Verfassungsverständnis der unterfertigten Abgeordneten auch nicht die gesetzmäßige zivile Gewalt dar. Nach dem Legalitätsprinzip des Art 18 B-VG dürfen staatliche Organe aber stets nur tätig werden, soweit ihr Handeln durch Gesetze gedeckt ist.

 

In der Anfragebeantwortung 6470/AB zur Anbringung von Werbeplaketen beim „Vienna Nightrun“ durch abbeorderte Grundwehrdiener haben Sie erklärt, dass es sich „im wehrpolitischen Interesse“ um eine „Unterstützungsleistung im Rahmen der Ausbildung“ gehandelt habe.

 

§ 42 Wehrgesetz regelt den Ausbildungsinhalt:

§ 42. (1) Die militärische Ausbildung hat der Vermittlung der für die Erfüllung von Aufgaben des Bundesheeres notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten zu dienen. In diesem Rahmen ist den Soldaten auch die Kenntnis ihrer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten zu vermitteln, insbesondere jener aus dem Völkerrecht abgeleiteten.

(2) Im Bundesheer ist der österreichische Vaterlands- und Staatsgedanke zu pflegen. Die Soldaten sind anzuleiten, das persönliche Interesse dem Wohle des Ganzen unterzuordnen, über den Rechten des Einzelnen die Pflichten gegenüber der Gesamtheit nicht zu vergessen und alles Trennende zwischen den Staatsbürgern zurückzustellen.

 

 

Da somit auch die Ausbildung auf die militärischen Aufgaben (§ 2 WehrG) abstellt, ist der Ausbildungsinhalt „Anbringen von Plakaten“ ebenso gesetzwidrig wie ein Ausbildungsinhalt „Pistenpräparierung und Zaunaufstellung in Kitzbühel“. Der Passus „alles Trennende zwischen den Staatsbürgern zurückzustellen“ kann nicht auf den Abbau von Zäunen bei Schirennen angewendet werden.

 

Neben der genannten Unterstützung des Schiclubs durch 150 Soldaten hat sich das Bundesheer aber auch durch eine Eurofighter-Flugshow am Unterhaltungsprogramm in Kitzbühel beteiligt. Angesichts der enormen Betriebskosten dieses Gerätes ein beispielloser Vorgang.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wer hat den Auftrag für den oben genannten Einsatz von 150 Soldaten im Rahmen der Kitzbühelrennen 2011 gegeben?
  2. Ist der Einsatz mit Ihrem Wissen erfolgt?
  3. Wer hat den Einsatz beim BMLS angefordert?
  4. Welcher Aufgabe nach § 2 des Wehrgesetzes diente dieser Einsatz?
  5. Handelt es sich nach Aufassung des BMLS beim Schiclub Kitzbühel um die „gesetzmäßige zivile Gewalt“?
  6. Welche Leistungen haben die 150 Soldaten im Rahmen der Kitzbühelrennen für den Schiclub Kitzbühel erbracht?
  7. Haben der Schiclub Kitzbühel oder andere Einrichtungen dem BMLS die Kosten dieses Einsatzes ersetzt?
  8. Falls ja: in welcher Höhe?
  9. Haben sich die eingesetzten Soldaten für den Einsatz freiwillig gemeldet oder wurden Sie über Befehl dem Einsatz zugewiesen?
  10. Wie viele Fluggeräte des Bundesheeres kamen im Rahmen des Unterhaltungsprogramms bei den Schirennen in Kitzbühel im Jänner 2011 zum Einsatz?
  11. Um welche Fluggeräte handelte es sich?
  12. Wie viele Flugstunden absolvierten die „Eurofighter“ im Rahmen dieser Einsätze?
  13. Welchem gesetzlichen Zweck diente dieser Einsatz?
  14. Welche Kosten hat dieser Einsatz verursacht?
  15. Wurden diese Kosten durch den Schiclub Kitzbühel oder andere Einrichtungen dem BMLS ersetzt?
  16. Wer hat diesen Einsatz angeordnet?
  17. Wer hat den Einsatz beim BMLS angefordert?
  18. Ist der Einsatz der Fluggeräte mit Ihrem Wissen erfolgt?
  19. Bei welchen Sportveranstaltungen kam es im Jahr 2010 zum Einsatz von Soldaten des Bundesheeres als Hilfskräfte?
  20. Wie viele Soldaten wurden dabei jeweils eingesetzt?
  21. Welche Aufgaben haben sie dabei jeweils übernommen?