7875/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.03.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Bundesforste: Verkauf und Zukauf von Liegenschaften 2010; Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern“

 

Mit der AB 869/XXIV.GP vom 6.04.2009 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      Welche Haltung nehmen Sie nun in der XXIV.GP zur notwendigen Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und den betroffenen Bundesländern auf Basis der Entscheidung des VfGH hinsichtlich der Liegenschaften, welche die Bundesforste (ÖBf AG) für die Bundesländer treuhändig verwalten, ein?

 

2.      Werden Sie die vom BM für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft entsandten Aufsichtsräte anweisen, bei der Eigentümerversammlung der österreichischen Bundesforste AG weiteren Liegenschaftsverkäufen durch die österreichischen Bundesforste die Zustimmung zu verweigern, solange keine Vermögensauseinandersetzung mit den betroffenen Bundesländern erfolgt ist?
Wenn nein, warum nicht?


3.      Wie soll eine dem Geist des VfGH-Urteils entsprechende ernsthafte Vermögensauseinandersetzung möglich sein, wenn bei Verhandlungsstillstand gleichzeitig laufend Verkäufe von Liegenschaften stattfinden, die von der ÖBf AG nur treuhändig verwaltet werden?
Wie kann damit der Substanzerhaltungspflicht entsprochen werden?

 

4.      In welchen und wie vielen Fällen wurden 2010 durch die Österreichischen Bundesforste Liegenschaften verkauft, die 1920 vom Bund treuhändig übernommen und bei der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Bund und dem jeweiligen Bundesland berücksichtigt werden müssten (Aufschlüsselung nach Größe bis 5 ha, 5 bis 50 ha, 50 bis 120 ha und über 120 ha sowie jeweils nach Bundesländer)?

 

5.      Bei wie vielen und welchen Verkäufen von Liegenschaften durch die ÖBf AG wurden in diesem Jahr Überprüfungen durchgeführt, ob strategisch wichtige Wasserressourcen bei den Verkaufsflächen vorliegen?

 

6.      In wie vielen und welchen Fällen erfolgte nach entsprechender Prüfung kein Verkauf, weil strategisch wichtige Wasserreserven vorlagen?

 

7.      Wie wurde im Jahr 2010 bei Liegenschaftsverkäufen (z.B. Wald) durch die österreichischen Bundesforste (seien es eigene oder für die Republik verwaltete) überprüft, ob eine strategisch wichtige Wasserreserve vorliegt?

 

8.      Wie ist seitens des Bundes im Jahr 2010 bei allen Liegenschaftsverkäufen durch die ÖBf AG die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften überwacht und kontrolliert worden?

 

9.      Welche Dienststellen im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft waren damit betraut?

 

10.  Bei wie vielen und welchen Verkäufen von Liegenschaften durch die ÖBf AG wurde im Jahr 2010 das jeweils zuständige Amt der Landesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob die Voraussetzungen von § 4 WRG vorliegen?


11.  Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften bis 5 ha wurden im Jahr 2010 tatsächlich abgeschlossen?
Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils erzielt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staaten)?

 

12.  Wie viele Zukäufe bis 5 ha betrafen im Jahr 2010 Zukäufe im Ausland?
W
ie hoch war jeweils der Kaufpreis (Aufschlüsselung auf Anzahl der Transaktionen mit ha-Angabe sowie Staaten)?

 

13.  Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften von 5 bis 50 ha wurden im Jahr 2010 tatsächlich abgeschlossen?
Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils erzielt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staaten)?

 

14.  Wie viele Zukäufe von 5 bis 50 ha davon betrafen im Jahr 2010 Zukäufe im Ausland?
Wie hoch war jeweils der Kaufpreis (Aufschlüsselung auf Anzahl der Transaktionen mit
ha-Angabe sowie Staaten?

 

15.  Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften von 50 bis 120 ha wurden im Jahr 2010 tatsächlich abgeschlossen?
Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils erzielt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staaten)?

 

16.  Wie viele Zukäufe von 50 bis 120 ha davon betrafen im Jahr 2010 Zukäufe im Ausland?
Wie hoch war jeweils der Kaufpreis (Aufschlüsselung auf Anzahl der Transaktionen mit ha-Angabe sowie Staaten)?

 

17.  Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften über 120 ha wurden im Jahr 2010 tatsächlich abgeschlossen?
Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils erzielt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staaten)?

 

18.  Wie viele Zukäufe über 120 ha davon betrafen im Jahr 2010 Zukäufe im Ausland?
Wie hoch war jeweils der Kaufpreis (Aufschlüsselung auf Anzahl der Transaktionen mit
ha-Angabe sowie Staaten)?


19.  Wie viele Liegenschaften der Bundesforste wurden im Jahr 2010 verpachtet (Aufschlüsselung nach bis 5 ha, 5 bis 50 ha, 50 bis 120 ha sowie über 120 ha)?

 

20.  Wie viele Pachtverträge wurden mit Österreichern, wie viele mit Nichtösterreichern abgeschlossen?
Welche Einnahmen wurden im diesem Jahr erzielt?

 

21.  Wie viele Liegenschaften wurden im Jahr 2010 von den Bundesforsten im Inland gepachtet (Aufschlüsselung nach bis 5 ha, 5 bis 50 ha, 50 bis 120 ha sowie über 120 ha)?

 

22.  Mit welchen Kosten waren diese Pachtverträge verbunden?

 

23.  Wie viele Liegenschaften wurden seit 2010 von den Bundesforsten oder von PächterInnen bzw. über Beteiligungen im Ausland gepachtet (Aufschlüsselung nach bis 5 ha, 5 bis 50 ha, 50 bis 120 ha sowie über 120 ha, sowie nach Staaten)?

 

24.  Mit welchen Kosten waren diese Pachtverträge jeweils verbunden?