7876/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.03.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Aufzeichnungen „ungewöhnlicher Geburten“ und Anerkennung als Contergan-Opfer
Trotz diverser Bemühungen und auch mehrfacher parlamentarischer Behandlung dieser Problematik gibt es noch immer Schwierigkeiten und Unstimmigkeiten, ob und wann mögliche Betroffene als Contergan-Geschädigte anerkannt werden und die Ihnen zustehenden Entschädigungszahlungen bzw. Hilfestellungen bekommen.
Es gibt Fälle, in denen Ärzte Betroffenen bestätigen Contergan-Opfer zu sein, zu einer offizielle Anerkennung kommt es in Folge jedoch nicht bei jedem Fall, in Einzelfällen dauert die Entscheidung ob jemand als Contergan-Fall anerkannt wird oder nicht sehr lange – für die Betroffenen viel zu lange.
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6057/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Anerkennung als Contergan-Opfer hat der Gesundheitsminister unter anderem geantwortet:
Personen, die ab dem Jahr 1956 geboren sind, können im Prinzip als Contergangeschädigte in Frage kommen, wobei die Jahrgänge 1956 bzw. auch noch mindestens zwei Drittel des Jahres 1957 als eher unwahrscheinlich angesehen werden.
…
Der in Contergan enthaltene problematische Wirkstoff Thalidomid wurde im März 1954 synthetisiert und dann im Mai 1954 zum Patent angemeldet. Thalidomid wurde unter der Marke „Contergan“ erst ab dem 1. Oktober 1957 auf den deutschen Markt gebracht. Dass seitens des Bundesministeriums für Gesundheit auch der Jahrgang 1956 nicht per se ausgeschlossen wurde, dient als besonderer Sicherheitspolster, noch frühere Jahrgänge einzubeziehen ist nicht vorgesehen. In Österreich wurde das in Rede stehende Produkt unter dem Namen „Softenon“ erst am 12.11.1958 zugelassen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende
Anfrage
1. Gibt es Aufzeichnungen in Österreich über „ungewöhnliche“ Geburten, beispielsweise eine vollständige Aufzeichnung von Neugeborenen mit Miß- und Fehlbildungen?
2. Wenn ja, wer führt diese Aufzeichnungen, seit wann gibt es diese Aufzeichnungen, wie lange werden diese Aufzeichnungen aufbewahrt und wer hat die Möglichkeit, in diese Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen?
3. Wenn ja, für welche Zwecke werden diese Aufzeichnungen geführt und verwendet?
4. Wenn ja, inwieweit werden diese Aufzeichnungen bei der Anerkennung von möglichen Betroffenen als Contergan-Opfer herangezogen?
5. Wenn ja, wie häufig kam bzw. kommt es zu einem gehäuften Auftreten von „ungewöhnlichen“ Geburten und welche Zusammenhänge wurden jeweils festgestellt?
6. Können Sie ausschließen, dass der in Contergan enthaltene problematische Wirkstoff Thalidomid vor seiner Zulassung mit oder auch ohne Zustimmung an Menschen „ausprobiert“ wurde?
7. Wie viele Personen haben in Österreich bis jetzt ein Ansuchen um Anerkennung als Contergan-Ofer gestellt?
8. Wie viele Personen haben in Deutschland bis jetzt ein Ansuchen um Anerkennung als Contergan-Ofer gestellt und wie viele davon sind österreichische Staatsbürger?
9. In welchen Jahren wurden diese Personen (Frage 7 und 8) jeweils geboren?
10. Wie viele dieser Ansuchen wurden bislang abschließend beurteilt?
11. Wie viele dieser Personen wurden als Contergan-Opfer anerkannt?
12. Wann wurde das bislang älteste (noch lebende oder bereits verstorbene) anerkannte Contergan-Opfer geboren?
13. Wie viele Personen wurden nicht als Contergan-Opfer anerkannt und aus welchen Gründen ist die Anerkennung nicht erfolgt?
14. Bei wie vielen Personen ist derzeit noch nicht entschieden, ob sie als Contergan-Opfer eingestuft werden und wo liegen die Grüne, dass bislang noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde?
15. Ist Ihnen bekannt, wie viele österreichische Staatsbürger in Deutschland im Zuge der Öffnung der Ausschlussfrist vom 1. Juli 2009 bis Ende 2010 für neuerliche Antragstellungen einen Antrag gestellt haben?
16. Wenn ja, wie viele Personen waren dies?
17. Wenn ja, wie viele dieser Ansuchen wurden bislang in welcher Form abschließend beurteilt?
18. Wenn ja, wie viele Fälle sind strittig, aus welchen Gründen sind diese Fälle strittig und inwieweit wurden und werden Sie/Ihr Ressort bzw. andere Stellen der Republik Österreich in die Entscheidung von Anträgen einbezogen?