788/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2009
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Anfrage

der Abg. Mag. Unterreiner

und anderer Abg.

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Filmförderung in Österreich

 
Die Situation des österreichischen Films ist trist und trotz des aller Orts gefeierten Oskargewinns für den Film "Die Fälscher" alarmierend. Für das breite Publikum ist der österreichische Film ein unbekanntes Wesen, der sich seit Jahrzehnten in einer Dauerkrise befindet. Dabei gibt es seit dem Jahre 2004 eine Filmwirtschaftsbericht der Auskunft über die Entwicklungen am heimischen Filmmarkt geben sollte. Seine Aufgabe besteht darin, förderungs- und kulturpolitische Entscheidungen inhaltlich zu unterstützen.
 
Der jüngste Filmwirtschaftsbericht von 2007 beweist dabei die anhaltende
Krise intersubjektiv nachprüfbar. Der Marktanteil des österreichischen Films
beträgt 1,9 Prozent, die Besucherzahlen sind stark gesunken. 
 
Der Marktanteil außereuropäischer (überwiegend US-amerikanischer Filme) lag demgegenüber 2007 bei nicht weniger als 78,7 Prozent; der Anteil europäischer Filme bei 21,3 Prozent. Im europäischen Vergleich lagen nur die EU-Mitgliedsstaaten Polen, Luxemburg und Bulgarien hinter dem Kulturland Österreich. 
 
Laut dem Österreichischen Filmwirtschaftsbericht wurden im Jahr 2007 Euro rund € 40 Mio. an Förderungen ausgeschüttet, wobei der Bund mit dem Filminstitut (€ 12 Mio.), die Stadt Wien mit dem Filmfonds (€ 8 Mio.) den Löwenanteil stellen und somit mehr als 50 Prozent der Gesamt-Förderung bestreiten.
 
Die 37 im Jahr 2007 geförderten österreichischen Filmen, fanden lediglich bei
rund 295.600 Besuchern Interesse. Damit musste jeder Kinobesucher mit nicht weniger als  133.- Euro subventioniert werden.
 
Demgegenüber liegt der deutsche Film in der BRD zurzeit bei einem sensationellen Marktanteil von fast 20 Prozent. Diesen Marktanteil möchte die bundesdeutsche Filmpolitik in den nächsten Jahren auf nicht weniger als 30 Prozent steigern. Der „Oskar“ prämierte Film "Das Leben der Anderen" etwa, dessen Produktion insgesamt lediglich € 1,8 Mio. kostete, konnte allein in der BRD 2 Millionen Kinobesucher verzeichnen und spielte weltweit insgesamt US $ 70 Mio. ein. 
 
Ein Vergleich der Filmförderung mit der BRD ergibt, dass dort jährlich insgesamt € 200 Mio. an Förderungen ausgeschüttet werden. Zusätzlich wurde 2007 das deutsche Produktionskostenerstattungsmodell - auch „Filmzulage“ genannt - eingerichtet, wofür ebenfalls jährlich € 60 Mio. Euro aufgewendet werden. Das deutsche Modell, die sogenannte Filmzulage, will insbesondere kleine und mittlere Nachwuchsproduzenten fördern. Jedem Produzenten in Deutschland, der einen Kinofilm herstellt, werden zwischen 16 und 20 % der in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten wiederum rückerstattet. 
 
Dieses Produktionskostenersatzmodell ist unbürokratisch, transparent und berechenbar. Jeder Film, für den eine Zulage beantragt wird, muss im Vorfeld einen „kulturellen Eigenschaftstest“ bestehen und eine bestimmte Punktzahl erreichen.
 
So ein Modell wäre auch für Österreich geeignet und damit anstrebenswert. Auf Österreich umgelegt, ginge es in erster Linie um die heimischen Produzenten, d.h. nur diese sollten einen Antrag stellen dürfen. So müsste sich jeder ausländische Produzent einen Koproduktionspartner in Österreich suchen, wenn er von der Produktionskostenerstattung profitieren will. Dieses Anreizmodell für die österreichische Filmproduktionswirtschaft, würde damit sowohl für den Arbeitsmarkt als auch für die  Kulturwirtschaft einen entscheidenden Hebel darstellen.
 
Wirtschaftlicher Erfolg  und künstlerische Ausstattung müssen sich im Sinne einer nachhaltigen Kulturpolitik jedenfalls die Waage halten. So ist die Filmwirtschaft im Sinne eines positiv verstandenen Kulturwirtschaftsbegriffs sowohl Teil der Wirtschaft, als auch der Kultur. Auf dieser Grundlage ergeben sich folgende Maßnahmen, die in der laufenden Legislaturperiode sachpolitisch umgesetzt werden sollten:
 
·        Eine grundlegende Reform der Filmförderung.
·        Eine Effizienzsteigerung bei der Vergabe der  Fördergelder.
·        Eine Schaffung eines zusätzlichen Finanzierungsinstruments für den österreichischen Film in Anlehnung an das deutsche Modell der Filmzulage. 
·        Das Prinzip des künstlerischen und kommerziellen Erfolges muss im Vordergrund stehen.
·        Novellierung des Filmförderungsgesetz dahingehend, dass eine Entpolitisierung (derzeit sind Kanzler und Vizekanzler darin vertreten) erreicht wird. 
 
 
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende 
 
 
Anfrage
 
1.      Sehen Sie als ressortzuständige Bundesministerin die Notwendigkeit eines Reformbedarf bei der österreichischen Filmförderung und wenn ja, in welchen Bereichen?
 
2.      Wenn nein, warum nicht?
 
3.      Sehen Sie als ressortzuständige Bundesministerin die Notwendigkeit einer Effizienzsteigerung bei der Vergabe der Filmförderungsgelder?
 
4.      Wenn nein, warum nicht?
 
5.      Sehen Sie als ressortzuständige Bundesministerin die Notwendigkeit eines zusätzlichen Finanzierungsinstruments für den österreichischen Film in Anlehnung an das deutsche Modell der „Filmzulage“?
 
6.      Wenn nein, warum nicht?
 
7.      Sehen Sie als ressortzuständige Bundesministerin die Notwendigkeit einer Gleichberechtigung der Prinzipien des künstlerischen und kommerziellen Erfolges im Sinne eines positiv verstandenen nachhaltigen Kulturwirtschaftsbegriffs? 
 
8.      Wenn nein, warum nicht?
 
9.      Sehen Sie als ressortzuständige Bundesministerin die Notwendigkeit einer „Entpolitisierung“ bei der Besetzung der Gremien im Rahmen des Filmförderungsgesetzes?
 
10. Wenn nein, warum nicht?
 
11. Werden Sie sich im Rahmen der Verhandlungen über die Budgetgesetze und Budgetbegleitgesetze 2009-2013 für eine Budgetsteigerung im Sinne einer nachhaltigen Filmwirtschaftsförderung einsetzen und was sind Ihre konkreten Budgetziele in diesem Zusammenhang?
 
12. Wenn nein, warum nicht?